Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, soll nicht um den neuen Steuerbonus umfallen, findet zumindest die FPÖ. Genau das könnte aber passieren: Die geplante „Aktivpension“ knüpft den 15.000-Euro-Freibetrag an das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren. Für die blaue Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist das „zutiefst ungerecht“.
Die Ampel-Regierung will mit der neuen Regelung Menschen dazu bringen, auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterzuarbeiten. Ab 2027 soll dafür ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich kommen. Gleichzeitig entfällt für die Betroffenen der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung.
FPÖ nimmt 45 Arbeitsjahre ins Visier
An dieser Konstruktion stößt sich die FPÖ: Belakowitsch kritisiert, dass die Regelung auf das gesetzliche Pensionsalter abstellt und damit Menschen außen vor bleiben können, die bereits nach 45 Arbeitsjahren früher in Pension gehen. Die Freiheitlichen wollen deshalb auch diese Langzeitversicherten in die Begünstigung einbeziehen.
Der Unterschied: Wer das gesetzliche Pensionsalter erreicht und danach weiterarbeitet, soll vom neuen Freibetrag profitieren. Wer dagegen bereits nach einer langen Erwerbsbiografie früher in Pension gegangen ist und anschließend weiterarbeiten möchte, fällt nach dem derzeit vorgesehenen Modell nicht automatisch unter dieselbe Regelung. Die FPÖ verlangt deshalb eine Änderung.
15.000 Euro bleiben an Bedingungen geknüpft
Dabei ist der Steuerbonus nicht voraussetzungslos. Wer neben einer Pension weiterarbeitet, muss nach dem Gesetzesentwurf grundsätzlich mindestens 40 Versicherungsjahre vor dem Pensionsantritt vorweisen. Für Frauen gilt wegen der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters eine Einschleifregelung: Die erforderlichen Versicherungszeiten beginnen 2027 bei 34 Jahren und steigen bis 2033 auf das Niveau der Männer.
Der Freibetrag gilt sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Erwerbstätigkeit. Er soll außerdem unabhängig davon möglich sein, ob jemand den Pensionsantritt aufschiebt oder bereits eine Pension bezieht und daneben weiterarbeitet.
150.000 Menschen nach Pensionsantritt in Arbeit
Die Regierung begründet das Modell mit dem Ziel, freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver zu machen. Nach Angaben des Bundeskanzleramts arbeiten derzeit rund 150.000 Menschen nach dem Pensionsantritt. Diese Zahl soll durch die neuen Anreize steigen. Insgesamt sind für das Maßnahmenpaket rund 470 Millionen Euro jährlich vorgesehen.
Neben dem Steuerbonus fällt für Beschäftigte im Regelpensionsalter künftig der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung weg. Der Dienstgeberbeitrag bleibt hingegen bestehen. Die Regierung argumentiert, damit werde Weiterarbeit finanziell attraktiver und gleichzeitig länger nutzbare Erfahrung im Erwerbsleben gehalten.
Auch Altersvorsorge-Reform sorgt für Unmut
Auch FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm kritisiert das Gesetzespaket. Sein Augenmerk richtet sich dabei zusätzlich auf die geplante Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, Beiträge aus der „Abfertigung Neu“ risikoreicher zu veranlagen, um höhere Renditechancen zu bekommen. Bei dieser Variante entfällt allerdings auch die bisherige Kapitalgarantie.
Damit geht es im Nationalrat nicht nur um den 15.000-Euro-Freibetrag. Das gesamte Paket verbindet die Aktivpension mit weitreichenden Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Die Regierung sieht darin einen Anreiz für längeres Arbeiten und zusätzliche Vorsorge, während die FPÖ insbesondere bei den Zugangsvoraussetzungen der Aktivpension Änderungen verlangt.
Entscheidung im Nationalrat
Jetzt geht die Auseinandersetzung ins Parlament. Der Nationalrat berät morgen, Mittwoch, über die Aktivpension. Im Sozialausschuss hatte das Gesetzespaket bislang nur die Unterstützung der Koalitionsparteien erhalten. Die FPÖ hatte eine Zustimmung im Plenum zuletzt allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Belakowitsch und die Freiheitlichen bleibt damit vor allem eine Frage offen: Warum soll die Begünstigung an das gesetzliche Pensionsalter geknüpft werden, wenn jemand bereits nach jahrzehntelanger Arbeit die Voraussetzungen für einen früheren Pensionsantritt erfüllt hat? Das wollen die Freiheitlichen im weiteren parlamentarischen Verfahren ändern.
Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:
Telegram-Diskussion — nicht automatisch geladen.