Die tägliche Ruhezeit ist in Österreich gemeinhin von 22.00 Uhr bis um 06.00 Uhr in der Früh. Abweichend davon gibt es diverse Hausregeln, die eventuell noch spezielle Mittagsruhen vorschreiben, aber abgesehen davon sollte es tatsächlich kein Problem darstellen, in der übrigen Zeit diverse Hausarbeiten zu erledigen.
Moslem fühlen sich gestört
Anders sieht dies aber nun eine Linzer Hausverwaltung und lässt einer Mieterin einen verblüffenden Brief zukommen, in dem das Staubsaugen zwischen 17.00 und 18.00 Uhr eingestellt werden sollte. Weil eine Frau öfters um diese Zeit ihre Wohnung in Linz säuberte und dabei auch zum Staubsauger griff, fühlte sich ein ausländischer Nachbar belästigt und in seiner Abendruhe gestört.
In dieser Zeit pflegt er nämlich zu beten und will dabei von keinerlei Geräusche gestört werden. Darauf sollte die Nachbarin nun auch Rücksicht nehmen und wurde von der Hausverwaltung aufgefordert, die religiöse Haltung des muslimischen Bewohners zu tolerieren. “Derartige Forderungen sind meiner Meinung nach kontraproduktiv”, so Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner von der FPÖ, welcher sich hinter die betroffene Dame stellt. Er bezeichnet solche Forderungen einer Hausverwaltung auch als falsch verstandene Toleranz.