Vor Lampedusa ereignen sich menschliche Dramen – auf den Booten befinden sich allerdings keine Flüchtlinge nach den Bestimmungen der Genfer Konvention.

4. Mai 2015 / 14:00 Uhr

“Flüchtlings”-Debatte im Nationalrat: Illegale Einwanderer sind keine Flüchtlinge

Wie einst Germanenstämme, Hunnen und andere in der Völkerwanderungszeit des Spätmittelalters auf der Suche nach Kriegsbeute und Versorgung in die Kornkammern des Römischen Reiches eingefallen sind, so erleben wir einen Ansturm der Habenichtse aus Afrika und Asien auf die Sozialtöpfe Europas.

Gastkommentar von Harald W. Kotschy

Das ist eine Kriegserklärung, wir dürfen und müssen uns verteidigen. Mit einem „Cordon sanitaire“ an den Wurzeln, einer Blockade der afrikanischen Küsten vor der Dreimeilenzone und einer sofortigen Zurückdrängung der Auswanderer-Boote. Notfalls unter Anwendung von Waffengewalt. Denn die erste Havarie vor den Augen der Millionen Wartenden würde die Ernsthaftigkeit der Verteidigung zeigen, wohl zum sofortiges Versiegen des Massenexodus führen und damit zig-Tausende von Menschenleben retten.

Die von den Medien aufgepushten Vorgänge im Mittelmeer schaden all jenen, die aus wirklich begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ihr Heimatland verlassen und woanders Schutz suchen müssen. Denn wir laufen Gefahr, dass die Öffentlichkeit, überfrachtet mit marktschreierischen Berichten über Personen, die in ihrer Heimat nichts auf die Wege bringen und daher nach den Sozialtöpfen Europas greifen, bald die Anliegen der wirklich Schutzberechtigten übersieht. Es erscheint daher angebracht, die Dinge klar zu stellen und beim Namen zu nennen.

Schuld liegt nicht bei Europa

Selbstverständlich. Es ist immer traurig, wenn Menschen zu Schaden kommen oder gar ihr Leben verlieren. Wenn aber jemand vom Stephansturm springt, tut er es freiwillig und die Schuld liegt bei ihm alleine und nicht bei den anderen. Ebenso zwingt niemand Afrikaner und Asiaten, sich in lecke Boote zu pferchen (dafür sogar viel Geld zu zahlen) und damit auf die hohe See zu fahren. Wenn sie es dennoch tun und dabei umkommen, ist es menschlich bewegend und tragisch, jedoch liegt die Schuld alleine bei ihnen und bei niemandem sonst. Am allerwenigsten bei Europa, wie uns die Asyllobby mit ihrer geilen Medieninszenierung in den letzten Wochen erneut einimpfen will.

Österreich als "sicherer Hafen"

Kein Zweifel, Österreich ist verpflichtet, Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz zu gewähren. So haben wir es 1956 (Ungarnaufstand), 1968 (CSSR-Krise) gehalten. Österreich erfüllte immer vorbildlich seine Aufgaben als erster „sicherer Hafen“. Selbst in Hinsicht auf die bedauerlichen Opfer der bewaffneten Konflikte in Jugoslawien (1991), die keine Flüchtlinge sondern Verfolgte waren und daher ganz klar nicht unter die Genfer Konvention gefallen sind (Außenminister a.D. Dr. Willbald Pahr, April 1993). Gleiches gilt für die, die im Gefolge des NATO-Angriffes auf Serbien / Kosovo und Metohija 1999 ihre Heimat verließen.

Die Hunderttausenden, die sich in ihrer Heimat als offensichtlich nicht wirklich unentbehrliche Mitglieder der Gesellschaft erwiesen haben und in wellenhaften Angriffen über das Mittelmeer strömen bzw. noch auf ihre Einschiffung warten, sind aber zweifellos keine „Bona-fide-Flüchtlinge“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.

"Asylhopper" suchen sich gefüllte Sozialtöpfe

Vielmehr sind sie "Asylshopper“, also Personen, die sich zum Zwecke der illegalen Migration ihr „Asylland“ über den halben Globus hinweg im Hinblick auf die bestgefüllten Sozialtöpfen und die angenehmsten Verbleibmöglichkeiten aussuchen. Beweis: Portugal ist als Asylland nicht wirklich begehrt (0,00 Asylanträge pro 1000 Einwohner). Wohl hingegen sind es Österreich, Deutschland, Schweden.

Anders ist es nicht erklärbar, dass „Asylsuchende“ etwa aus Afghanistan, Naher Osten, Afrika tausende Kilometer zurücklegen, um vor „Verfolgung sicher zu sein“, obwohl dies mit weniger Mühe und Kosten bereits in einer anderen Region ihrer Heimat oder im benachbarten Ausland möglich gewesen wäre – und auf ihrer Reise eine Vielzahl sichere Drittländer passiert haben. Das beweist auch der Umstand, dass sie oft jahrelang unterwegs sind und monatelang unbehelligt an den nordafrikanischen oder kleinasiatischen Küsten leben.

Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ – wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – aus dem Jahre 1951, ergänzt durch das Protokoll 1967, legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte und definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss.

Wenn diese Magna Charta des Flüchtlingsschutzes keine ausdrücklichen „Zuständigkeits-Bestimmung“ enthält, also keine Regelungen darüber, welcher Staat für die Aufnahme eines Flüchtlings zuständig ist, so einerseits deshalb, weil die Verfasser der Konvention von den – damals wie heute gültigen – Grundsätzen des Völkerrechtes ausgingen, denen zufolge der Flüchtling im „ersten sicheren Hafen“ Zuflucht vor Verfolgung in seiner Heimat zu suchen hat (die entsprechenden EU-Zuständigkeitsregelungen beruhen z.B. auf eben diese völkerrechtlichen Bestimmungen). Außerdem verfolgte die GFK ursprünglich primär den Zweck, die Situation der Millionen Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg zu regeln.

Missbrauch von großzügigen Asylregelungen

Bestimmungen gegen „Asylshopping“ waren somit aus damaliger Sicht entbehrlich, weil diese Aktivitäten vor 65 Jahren weder bekannt, noch – angesichts der damaligen Verkehrsmittel – überhaupt vorstellbar waren.
Die heutigen „Flüchtlinge“ geben sich den Anschein von Asylanten, täuschen mit mehr oder minder großem Geschick eine angebliche Verfolgung vor, sind aber nichts anderes als illegale Einwanderer. Sie missbrauchen unsere großzügige Asylregelungen für ihre Migrationswünsche – auf ihrer monate- und manchmal jahrelangen Reise haben sie mehrere sichere Drittstaaten durchquert und deren Schutzmöglichkeiten nicht angenommen. Weil die soziale Hängematte dort nicht so gut gepolstert war.

Es ist eine Fehlinterpretation des Buchstabens, aber auch des Geistes der Genfer Konvention, den Grundsatz des „ersten sicheren Hafens“ aufzugeben und Personen, bei denen Asylbetrug evident ist, überhaupt zu einem ordentlichen Asylverfahren zuzulassen. Geschweige denn ihnen tatsächlich Asyl zu gewähren.

Mit der Anwendung der Genfer Asyl-Konvention auf diese illegalen Einwanderer-Massen wird der Sinn dieser wichtigen internationalen Konvention jedenfalls völlig „pervertiert“.

Wahre Reisegründe von "Flüchtlingen"

Wie sehr unsere Gesellschaft und selbst die Behörden-Verantwortlichen, die es eigentlich besser wissen müssten, der Asyllobby-Propaganda unterliegen, zeigen unwidersprochen bleibende Medien-Interviews, in denen „Flüchtlinge“ völlig unbeschwert ihre wahren Reisegründe darlegen. Z.B. ORF „Im Zentrum“ 26.4.15: Weil es in der syrischen Heimat auf Grund des Aufstandes (Anm.: gegen die rechtmäßige) Regierung nicht mehr lebenswert sei oder weil es in Somalia Stammesfehden gebe und da sei es gefährlich.

Zwischenbemerkung: Auch unsere Eltern und Großeltern haben sich im Bombenkeller während der alliierten Bombenangriffe vermutlich nicht wohl gefühlt, hätten sich ein schöneres Leben gewünscht, und konnten trotzdem nicht auswandern.

Im weiteren Verlaufe dieser „Diskussion“ zwischen Gutmenschen (mangels Zulassung von Vertretern unterschiedlicher Meinungen eher als „Gehirnwäsche“ zu bezeichnen) kam es dem Leiter des Bundesasylamtes nicht einmal in den Sinn, diese „Fluchtgründe“ jemals zu hinterfragen, soferne er nicht selbst der Asyllobby angehört. Die unsäglichen Äußerungen der „Experten“ Nowak, Klingl, El Gawhary reichten an eine Beleidigung der Intelligenz des mündigen Zusehers heran, sind aber leicht damit zu erklären, dass die Genannten mit dem traurigen Los anderer ihr tägliches Brot verdienen und diese daher gierig in stetig steigender Zahl zu benötigen scheinen (Schlagwort Asylindustrie, Förderungen, Buchverkauf (Klingl)).

Auswanderer suchen bessere Zukunft

Personen aber, die aus durchaus verständlichen Gründen – etwa infolge Bürgerkriegswirren, Stammesfehden oder selbst Dürrekatastrophen oder Überschwemmungen – ihre Heimat verlassen wollen, weil sie eine bessere Zukunft suchen, sind Auswanderer. Diese klare Unterscheidung ist essentiell, denn nur Flüchtlinge nach der Genfer Konvention haben einen Rechtsanspruch auf Asyl, und auch dann nur, wenn sie nicht schon anderswo Schutz gefunden haben. Auswanderer haben keinen Rechtsanspruch auf Aufenthalt, deren Zulassung ist eine reine Zweckmäßigkeitsüberlegung. Hier ist es allein der Staat, der entscheidet, ob er Auswanderer akzeptiert.

Und da erhebt sich wirklich die Frage, ob Personen, die ohne unmittelbar zwingenden Grund ihre Frauen, ihre Kinder und schließlich sich selbst in völlig unverantwortlicher und fast selbstmörderischer Weise den lebensgefährlichen Nussschalen überantworten, als neue Mitglieder unserer Gesellschaft wünschenswert sind.

Die Bilder in den Medien vermitteln dem Zuseher jedenfalls nicht gerade den Eindruck, dass ausgerechnet jene bestausgebildeten Personen nach Europa strömen, die wir angeblich als Zuwanderer benötigen würden. 
Eines stört an der Debatte ganz besonders: die Verwendung des Wortes „Flüchtlinge“ zur Bezeichnung der nach Europa strömenden Afrikaner und Asiaten. Es sind und bleiben: illegale Einwanderer.

Insbesondere die Bezeichnung „Bootsflüchtlinge“ ist reine Verhöhnung all jener Vietnamesen, die vor 40 Jahren der brutalen, unmittelbaren Verfolgung durch die kommunistischen Schergen mit letzter Kraft auf dem Seeweg entkommen sind. Und daher wirkliche Flüchtlinge waren.

Dr. Harald W. Kotschy war im Diplomatischen Dienst und hier unter anderem als österreichischer Botschafter in Mazedonien tätig.

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