Bereits seit geraumer Zeit hört man im Ländle Stimmen für eine Wahlanfechtung laut werden. Weil es bei der Bürgermeister-Stichwahl im März dieses Jahres angeblich zu Ungereimtheiten gekommen sein sollte, prüfte der Verfassungsgerichtshof ob eine Neuwahl angebracht sei. Nun kam dieser tatsächlich zu der Entscheidung, dass Bludenz und Hohenems nochmals ihre Stimmen abgeben müssen.
Freiheitlicher Bürgermeister?
Sowohl in Bludenz als auch in Hohenems kam es im März 2015 zur Austragung von Bürgermeister-Stichwahlen, wie auch Unzensuriert.at berichtete. In beiden Gemeinden war das Ergebnis allerdings nur sehr knapp und die Auszählung der Briefwahlkarten sorgte postwendend für ein ganz klares ÖVP-Ergebnis. Während in Hohenems FPÖ-Kandidat Dieter Egger die Nase vorne hatte, brachten die Briefwahlstimmen eine plötzliche Wende. Dasselbe Schauspiel ereignete sich auch in Bludenz, wo ursprünglich die SPÖ gleichauf mit der ÖVP lag.
Beide Parteien entschlossen sich dazu, die Wahl anzufechten und bekamen nun Recht. Der Verfassungsgerichtshof kam diesen Montag zur Entscheidung, dass die beiden Gemeinden nochmals ihre Stimmen abgeben müssen. Grund dafür seien Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten in den beiden Städten, wie es in den Vorarlberger Nachrichten heißt. Spannend wird es für die Freiheitlichen vor allem in Hohenems, wo mit Dieter Egger ein blauer Bürgermeister ermöglicht werden könnte.