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Drittes Geschlecht soll in den Pass eingetragen werden

23. Juni 2016 / 08:00 Uhr

Männlein und Weiblein nicht mehr gefragt – Drittes Geschlecht soll in den Pass eingetragen werden dürfen

Womit sich Gerichte immer wieder zu beschäftigen haben, sollte einmal hinterfragt werden. Besonders, wenn es nicht darum geht, offensichtlich Kriminelle hinter schwedische Gardinen zu stecken, sondern wenn Personen vermeinen, ungerecht behandelt worden zu sein.

Alex Jürgen will weder Mann noch Frau sein

Derzeit wird ein Gericht in Oberösterreich bemüht, darüber zu entscheiden, ob ein Standesamt, im konkreten Fall handelt es sich um jenes von Steyr, jemandem die Änderung seiner Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch von „männlich“ in „x“, „anders“ oder „inter“ verweigern darf. Grund für die an das Gericht gerichtete Beschwerde ist, das sich jemand, dessen Name in der „Krone“ mit Alex Jürgen angegeben wird, weder als Männlein oder Weiblein fühlt, sondern angibt, intersexuell zu sein.

Medizinische Intersexualität

Jedenfalls behauptet der Krone-Artikelschreiber, der offenbar wenig Zeit zum Recherchieren hatte, dass Alex Jürgens Körper hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung weder männlich noch weiblich sein soll.

Zwar existiert in der Medizin eine Sexualdifferenzierungsstörung, die als Intersexualität bezeichnet wird. Diese beschäftigt sich mit Menschen, die hinsichtlich der Geschlechtschromosomen eine Anomalie aufweisen, die so weit gehen kann, dass man vom Aussehen her wirklich manchmal schwer auf das Geschlecht schließen kann. Allerdings beim Chromosomensatz, auch wenn dieser ein „X“ zuviel hat, bleibt man stets Mann, wenn ein Y-Chromosom vorkommt und Frau, wenn dieses nicht vorhanden ist.

Gesetzeslage ist so eindeutig wie die Natur

So kann man zwar argumentieren, dass solche Menschen unter ihrer angeborenen Störung fürchterlich leiden und auch deswegen schwere psychische Probleme mit sich führen. Trotzdem bleibt – weil auch die Gesetzeslage, wo es ebenfalls nur zwei Geschlechter gibt, eindeutig ist – dem Standesamt doch nichts anderes übrig, als diese eingebildete Geschlechtslosigkeit, bzw. Zwischengeschlechtlichkeit nicht in ein Geburtenbuch und hierzufolge auch in einen Pass einzutragen, selbst wenn die Krone davon schreibt, dass dieser arme Mann schon seit zehn Jahren als „intergeschlechtliche“ Person leben soll.

Schwulenaktivist im Spiel

Dass bei diesem Fall der Rechtsanwalt Helmut Graupner, der den Kläger vertritt, seine Finger im Spiel hat, lässt diese Klage leider in einem etwas anderen Licht erscheinen. Denn ob Graupners Mandant tatsächlich ein Mann mit dem seltenen „Klinefelter-Syndrom“ ist, der schrecklich unter seinem weiblichen Phänotypus leidet, wird durch den Einsatz dieses bekannten Aktivisten für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Frauen und Männer schwer in Frage gestellt. Denn Graupner ist Präsident des Vereins „Rechtskomitee Lambda“, der sich zum Ziel gesetzt hat, diesen ganzen Transgender-Unfug mit seinen Transsexualitäts-Auswüchsen, wo man etwa sein Geschlecht nach Belieben auswählen soll, zur rechtlich akzeptierten Norm zu machen.

Zerstörung des traditionellen Geschlechterbildes

Und mit diesen Gedanken steht Herr Graupner leider keineswegs allein auf weiter Flur, zumal gerade in der linksgrünen Politik mit Vehemenz daran gearbeitet wird, dass traditionelle Geschlechterbild zu zerstören. Dazu gehört auch in höchstem Maße, die Autorität des Staates zu untergraben, indem man den Staat zu zwingen versucht, unter dem Deckmäntelchen der Toleranz, sexuelle Abnormitäten, die eher unter die Fittiche eines Psychiaters gehörten, gesetzlich als Normalität hinzustellen. Wie eben Pseudogeschlechter im Geburtenbuch zu legalisieren!

Im Facebook 60 Geschlechter zur Auswahl

Dass im Vorjahr der Menschenrechtskommissar des Europarats ebenfalls die Meinung vertrat, sogenannten intergeschlechtlichen Menschen einen Eintrag jenseits von den beiden gängigen Geschlechtern zu ermöglichen, wirft ein bezeichnendes Bild auf eine Gesellschaft, wo man sich in dem sozialen Netzwerk Facebook zum Beispiel aus an die 60 Geschlechterbezeichnungen jene herauswählen darf, der man sich sexuell zugehörig fühlt.

Bitte (Herrn) Graupner immer gendermäßig kommen!

So also sollte Helmut Graupner doch nicht kleinlich sein und die Klage dahingehend ausweiten, dass man/frau sich endlich auch „Trans* Mannweib“ oder „Lesbo-Tunterich“ in den Pass hineinschreiben lassen darf. Denn sonst könnte es vielleicht passieren, dass man (Herrn) Graupner mit un-gendermäßiger Höflichkeit kommt und ihn mit „Herr“ anspricht, wenn er nicht durch seinen eigenen Pass beweisen kann, was er leibhaftig ist!

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