Neue Auswertungsmethoden könnten den Täter bei gefundenen DNA-Spuren genauer beschreiben als bisher. Anstatt des bloßen Geschlechts könnten in Zukunft auch Haarfarbe, Augenfarbe und Hautfarbe bestimmt werden.
Aktuelle Rechtslage schützt Täter
Bisher dürfen an Tatorten gefundene DNA-Spuren nur zum Abgleich mit vorhandenen Spuren der polizeilichen Datenbanken verwendet werden. Ergibt der Abgleich keinen Treffer, darf das Geschlecht des Täters zu Fahndungszwecken bestimmt und veröffentlicht werden. Da die Täter bei Mord, Vergewaltigung oder Raubüberfällen aber zu einem sehr großen Teil männlich sind, bringt der Ausschluss des anderen Geschlechts nur sehr wenig Hilfe bei der Tätersuche. Das Justizministerium plant nun eine Ausweitung der DNA-Analyse: So soll in Zukunft auch das Aussehen des Täters anhand der Bestimmung von Augenfarbe, Haarfarbe und Hautfarbe und des ungefähren Alters anschaulich gemacht werden. Genau das ist vor allem bei Taten ohne Augenzeugen eine große Hilfestellung.
Bund deutscher Kriminalbeamter befürwortet Gesetzesentwurf
Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter äußerst sich in einem Interview mit dem ZDF wie folgt: “Wir begrüßen das. Wir haben das schon seit Jahren gefordert, es wäre für unsere praktische Arbeit von hoher Relevanz. Wenn wir DNA-Spuren bei einem Kapitalverbrechen haben, hilft uns das natürlich bei der Fahndung.”
Politik befürchtet “racial profiling”
Anders sieht das Thema hingegen Professor Thomas Feltes, der aufgrund seiner Vita eher dem “politisch korrekten Spektrum” zuzuordnen ist. Er sieht Gefahren für die Täter, denen aufgrund der Nennung völkertypischer Merkmale wie Haut- und Haarfarbe “racial profiling” widerfahren könnte: “Wenn diese Ergebnisse tatsächlich für eine öffentliche Fahndung benutzt würden, also die Hautfarbe zum Beispiel oder auch andere Merkmale, die nicht so oft in der Bevölkerung vorkommen, dann würde das tatsächlich zu dem, was wir “racial profiling” nennen, führen. Fiedler kann die Bedenken Feltes´nicht richtig nachvollziehen: “Das ist kriminalistisch zu beurteilen. An welchen Stellen das verfassungsrechtlich schwierig sein soll, erschließt sich wirklich keinem Praktiker.”