Die “Task Force Strafrecht” unter Leitung von ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler im freiheitlich geführten Innenministerium arbeitet weiter: Mit dem Entwurf zum 3. Gewaltschutzgesetz soll ein besserer Schutz für die Opfer von Gewaltverbrechen und härtere Strafen gegen die Täter möglich sein (unzensuriert.at berichtete). Mit dem Entwurf, der sich nun in Begutachtung befindet, sollen nach den erfolgreichen Forderungen der FPÖ auch die Strafdrohungen für junge Straftäter erheblich erhöht werden.
Gewalt-, Sexualverbrechen, Terrorismus: Keine Strafminderung mehr
Für kriminelle “junge Erwachsene”, die bisher eher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, wird es jetzt besonders ungemütlich: Bei dieser Gruppe der Täter von 18 bis einschließlich 20 Jahren sind mit dem Entwurf der türkis-blauen Regierung keine verminderten Strafen mehr möglich, wenn sie bestimmte Straftaten begehen – dazu zählen Gewalt- und Sexualdelikte ebenso wie Formen terroristischer Aktivitäten und organisierter Kriminalität. Der Gesetzesentwurf nennt unter Artikel 3 folgende Straftatbestände, bei denen keine Strafherabsetzung für junge Straftäter mehr möglich ist, wenn die Höchststrafe bei mindestens fünf Jahren liegt:
1. eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben,
2. eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung,
3. eine strafbare Handlung nach dem fünfundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches,
4. eine strafbare Handlung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder 5. das Anführen einer und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB).
Dabei werden nicht nur die Mindeststrafen für Vergewaltigungen erhöht, sondern auch die psychischen Schädigungen des Opfers gewürdigt, wie die beteiligten Ministerien dem Ministerrat vorschlagen:
Die Mindeststrafe bei Vergewaltigungsdelikten wird auf zwei Jahre erhöht. Verurteilte Personen müssen jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe tatsächlich in Haft verbüßen. Die nachhaltige Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens des Opfers wird als neuer Erschwerungsgrund bei Gewalt- und Sexualdelikten eingeführt. Höchststrafen für Rückfallstäter strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, Freiheit oder sexuelle Integrität/Selbstbestimmung werden erhöht.
Lebenslange Freiheitsstrafe für junge Mörder
Begeht ein “junger Erwachsener” heute einen Mord, hat er eine Höchststrafe von maximal 15 Jahren zu befürchten – das Mindeststrafmaß liegt bei gerade einmal einem Jahr Freiheitsstraße. Mit den neuen Bestimmungen, die voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sind erhebliche Strafverschärfungen zu erwarten: Jugendliche Mörder werden dann mit Freiheitsstrafen von zehn bis zwanzig Jahren oder sogar lebenslänglich bestraft werden.
Das kommt nicht von ungefähr. Nach einer Reihe von erschütternden Morden durch solch junge Straftäter ist diese Verschärfung auch dringend notwendig: Erst im Jänner war in Wiener Neustadt (NÖ) die 16-jährige Manuela K. durch den 19-jährigen Syrer Yazan A. brutal erwürgt worden – die Reihe könnte beliebig lang fortgesetzt werden (z.B. “Ehrenmorde”). Mit dem Entwurf der Regierung können solche Täter künftig lebenslänglich weggesperrt werden.
Lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexual- und Gewaltstraftäter
Eine weitere Neuerung wird das Tätigkeitsverbot für Sexual- und Gewaltstraftäter für Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und wehrunfähigen Personen sein, wie im Paragraph 220b Absatz 1 des Entwurfes formuliert wird:
Hat der Täter eine vorsätzlich begangene, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte strafbare Handlung gegen Leib und Leben oder die Freiheit oder eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person begangen und im Tatzeitpunkt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit in einem Verein oder einer anderen Einrichtung ausgeübt oder auszuüben beabsichtigt, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger oder sonst intensive Kontakte mit Minderjährigen einschließt, so ist ihm für unbestimmte Zeit die Ausübung dieser und vergleichbarer Tätigkeiten zu untersagen, sofern die Gefahr besteht, dass er sonst [.] unter Ausnützung einer ihm durch eine solche Tätigkeit gebotenen Gelegenheit eine weitere derartige strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen werde.
Mit diesen Strafverschärfungen werden vor allem freiheitliche Forderungen erfüllt: Erst am Mittwoch stellte die FPÖ Salzburg einen Antrag, um vorbestraften Pädophilen Tätigkeiten mit Kindern lebenslang zu verbieten – der Antrag wurde vom Salzburger Landtag einstimmig angenommen.
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