Wenn es die islamische Rechtsschule fordert, müssen Mohammedanerinnen auch in Österreich Niqab tragen, selbst wenn der Staat es verbietet.

6. März 2017 / 09:00 Uhr

Islamische Glaubensgemeinschaft beschließt Kopftuch-Pflicht für alle Mosleminnen

Der ehemalige Bundesrat der Grünen, Efgani Dönmez, warnt davor, dass sich der „politische Islam“ in der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) „im Vormarsch“ befindet.

Zu sehen ist das an der ambivalenten Haltung der IGGiÖ, die zwar beschönigend von „der persönlichen Freiheit der einzelnen Frau“ spricht, doch im gleichen Atemzug der mohammedanischen Frau das islamische Kopftuch (in verschiedenen Varianten) verordnet.

Kopftuch ab der ersten Menstruation  

Die Islamische Glaubensgemeinschaft fällte Mitte Februar in ihrem Beratungsrat unter dem Vorsitz ihres Muftis (Rechtsgelehrten) Mustafa Mullaoglu einen Beschluss (einzusehen auf ihrer Homepage), in dem festgehalten wird, dass für „Muslime beider Geschlechter religiöse Kleidungsgebote bestehen“. Und es ist eine AI-Fard (Pflicht; religiöses Gebot), sich daran zu halten. So ist für weibliche Moslems ab der Pubertät „in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot (far?) und damit Teil der Glaubenspraxis“. Das heißt, Mädchen müssen, wenn sie Mohammedanerinnen sind, ab der ersten Menstruation ein Kopftuch tragen.

Islamische Glaubenspraxis so früh wie möglich

Daher liegt es für die IGGiÖ „in der erzieherischen Verantwortung der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder schon vor deren religiöser Verantwortlichkeit (taklif), die mit der Pubertät beginnt, bereits an die islamische Glaubenspraxis heranzuführen“. Also anders gesagt, mohammedanische Eltern werden aufgefordert, ihren Töchtern so früh wie möglich ein Kopftuch aufzusetzen.

Stets gesenkter Blick

Weiters beschäftigt sich der Beschluss, direkt auf den Koran bezugnehmend, wie sich Frauen in der Öffentlichkeit zu verhalten haben. Sie sollten gesenkten Blickes einhergehen und ihre Scham hüten. Ebenso dürfen sie ihren Schmuck und auch sonst nichts offen zeigen (das Dekolletee), weswegen die Frau ihr Kopftuch auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen soll.

Auch Niqab und Burka gefordert

Großzügigerweise befürwortet der Rat sogar die „persönliche Freiheit der einzelnen Frau, in ihrer Religionspraxis auch hiervon abweichende Auffassungen zu wählen“. Erwähnt wird in dieser Passage, dass man auch die Freiheit hat, der „Freiheit der Minderheitenmeinung (Hanbaliten und ein Teil der Schafiiten) zu folgen, die auch die Gesichtsbedeckung als religiös geboten (far?) erachtet“. (Anmerkung: Hanbaliten sind die Vertreter staatlich befolgter Rechtsschule in Saudi-Arabien, die Vollverschleierung fordert, und Schafiiten eine weitere islamische Rechtsschule.)

Somit wird von der IGGiÖ ganz eindeutig gefordert, dass Mohammedanerinnen in Österreich das Recht haben müssen, Niqab oder Burka zu tragen, wenn sie (also nicht die Frauen, sondern die islamischen Rechtsschulen) es wollen.

Frauen sollen aus der Öffentlichkeit verschwinden

Efgani Dönmez meinte dazu, dass diese Ansichten durch nichts theologisch belegt sind, denn „es geht ausschließlich darum, die Frauen aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen“. Und der für Integration zuständige Minister Sebastian Kurz (ÖVP) fordert die IGGiÖ auf, „offen zu sagen, wie sie zu dieser Empfehlung auf ihrer Website steht, und ob sie dabei bleibt.“

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