Die Polizei hatte am 19. November um 16.45 Uhr im Bahnhof Mönchengladbach (NRW) einen Einsatz, weil zwei Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG (30, 37) von einem Guineer (19) gebissen, geschlagen und getreten worden waren. Bundespolizisten nahmen den Mann fest und brachten ihn mit der Unterstützung der Landespolizei auf die Dienststelle. Er verblieb bis 9.00 Uhr des darauffolgenden Tages in Unterbindungsgewahrsam.
Zeugen sowie Opfer berichteten, dass der 19-jährige Afrikaner zuvor ein Pärchen auf dem Vorplatz unvermittelt geschubst und angeschrien habe. Die Sicherheitsmitarbeiter seien dazwischen gegangen, um die Situation zu schlichten. Daraufhin habe der Guineer die Frau des Pärchens erneut geschubst und sei danach in den Bahnhof geflüchtet. Als die DB Sicherheitsleute ihm folgten und versuchten, ihn aufzuhalten, schlug und trat er um sich.
Polizisten mussten den Tobenden zum Wachzimmer tragen
Als die Polizisten den Einsatzort erreichten, trafen sie auf den völlig ausgeflippten Guineer, zwei Mitarbeiter der DB Sicherheit und mehrere couragierte Passanten. Alle lagen am Boden und versuchten, den 19-Jährigen zu bändigen. Er schlug, trat und biss um sich und beleidigte die Bundespolizisten mit den Worten “Wichser” und “Hurensöhne”. Beamte des Polizeipräsidiums Mönchengladbach wurden zur Unterstützung hinzugezogen. Bei der Mitnahme zur Dienststelle ließ sich der Rasende immer wieder fallen, woraufhin die Beamten den Mann zur Dienststelle trugen.
Bahn-Sicherheitsleute mussten verletzt ins Spital
Für die DB Mitarbeiter musste ärztliche Versorgung angefordert werden. Einer hatte Schläge gegen den Kopf sowie gegen den Kehlkopf erhalten, klagte über Atembeschwerden und hatte eine deutlich sichtbare Bisswunde am Daumen. Der andere Mitarbeiter hatte Schläge und Tritte gegen seinen gesamten Körper abbekommen. Die Männer wurden zur Behandlung in ein Krankenhaus gefahren. Für die Polizisten war die Angelegenheit noch lange nicht erledigt. Auf der Dienststelle versuchte der Guineer weiterhin, die Beamten zu schlagen, zu treten und zu bespucken. Ein Richter ordnete einen Unterbindungsgewahrsam bis 9.00 Uhr des Folgetages an.
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