[vc_row][vc_column][vc_column_text]Unzensuriert hat mehrmals über die Pläne der EU informiert, dass sich insgesamt 32 Staaten besser vernetzen sollen, wenn es um Daten geht, die Leistungsansprüche regeln. Nach jüngsten Informationen wird aus einem zeitgemäßen elektronischen Datenaustausch, statt einem Austausch in Papierform so schnell nichts werden.
EESSI wird kaum genutzt
Mehrmals gab es Fristen, um sich an EESSI – so heißt das IT-Programm der EU – anzubinden. Diese Fristen wurden allesamt nicht eingehalten, mittlerweile dürfe es eine solche auch nicht mehr geben. Somit bleibt unklar, ob die elektronische Vernetzung überhaupt kommt. Nur Österreich und Slowenien haben sich an EESSI angebunden. Österreich hat EDGA Web entworfen, das im Bereich der IT des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger liegt. Man meinte aber auch, dass sich die EU mit ihren Vorgaben überschätzt habe.
Warum überhaupt Datenaustausch?
Wechseln EU-Bürger grenzüberschreitend ihren Beruf, womit sie in mehreren Staaten arbeiten, so müssen Leistungen im Bereich der Renten, Arbeitslosigkeit oder auch bei Krankheit koordiniert werden. Auch Familienleistungen werden, wenn ein Elternteil in einem anderem EU-Staat lebt, so behandelt als ob auch das Kind dort lebt. Leicht kann es da auch zur missbräuchlichen Auszahlung von Leistungen kommen.
Welche Gesetze regeln das?
Dass die Ansprüche Leistungen von mehreren Staaten berücksichtigt werden müssen, ist seit Jahrzehnten mit Verordnungen geregelt. Aktuell gelten die EU-Verordnung 883/2004 als Grundverordnung sowie die EU-Verordnung 987/2009 als Durchführungsverordnung seit dem 1. Mai 2010. Sie haben die Verordnungen 1408/71 und 574/72 ersetzt.
Verwaltungskommission weicht Fristen auf
In der aktuellen Grundverordnung wird über eine Verwaltungskommission informiert, der entsprechende Aufgaben übertragen wurden. Und diese Kommission hat im Juni dieses Jahres einen Beschluss gefasst, der den verpflichtenden Datenaustausch, der seit dem 3. Juli 2019 für alle 32 Staaten gelten sollte, aufgehoben. Durch den Beschluss E7 der Verwaltungskommission zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sei nun ein flexibler Einstieg in den Datenaustausch für alle Mitgliedstaaten ermöglicht. Die Entscheidung werde auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, wurde unzensuriert zur Kenntnis gebracht.
EESSI sollte schon 2012 funktionieren
Bekannt war zuletzt, dass die EU-Kommission den Staaten zwei Jahre Zeit gab, um sich an EESSI anzubinden. Die Frist endete mit dem 3. Juli 2019. Laut der Durchführungsverordnung hätten sich die Mitgliedstaaten aber schon seit dem 1. Mai 2012 an EESSI anbinden müssen. Es steht aber auch geschrieben: „Verspätet sich jedoch die Bereitstellung der erforderlichen gemeinschaftlichen Infrastruktur (Elektronischer Austausch von Information der sozialen Sicherheit — EESSI) bezogen auf das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung wesentlich, so kann die Verwaltungskommission eine angemessene Verlängerung der Übergangszeiten beschließen.“
Werden sich überhaupt alle Staaten vernetzen?
Das hat die Verwaltungskommission auch getan. Letztendlich dürfte es aber nun keine Übergangszeiten geben. Ob sich alle Mitgliedstaaten überhaupt alle anbinden werden? Diverse Staaten könnten meinen, dass ihnen eine IT-Umstellung technisch nicht möglich sei oder zu aufwendig und teuer. Ohne Fristsetzung dürfte der Papiertiger weiterhin europaweit regieren, womit auch der Missbrauch von diversen Leistungen nicht effektiv bekämpft werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=”turquoise”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt unzensuriert mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: EASYATW1), ltd. Unzensuriert[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]