[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch Monate nach der Attacke eines Einzeltäters auf den Oster-Gottesdienst einer kroatisch-katholischen Gemeinde in der Paulskirche in München sorgt der Vorfall für Schlagzeilen. Am Samstag, 20. April stürmte ein Somalier gegen 21.30 Uhr das Gotteshaus. Dabei warf er Steine in den Kirchenraum und schrie lauthals. Durch den Tumult und die Massenpanik unter den knapp 1.000 Menschen wurden neun Personen verletzt, vier kamen ins Krankenhaus, berichtet tz.de.
AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron: „Zeugen wurden eingeschüchtert“
In einem Interview mit der kroatischen Zeitung Fenix, die über den Vorfall und eine Mahnwache des Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron vor der Paulskirche berichtet, sagt Bystron:
„Aus der kroatischen Gemeinde haben uns viel positive Reaktionen erreicht. Die Menschen waren sehr dankbar, dass sich jemand für sie eingesetzt hat und auf ihr Leid hingewiesen hat. Die Mitglieder der kroatischen Gemeinde waren vorher sehr eingeschüchtert. Einige haben berichtet, dass sie von der Polizei nicht nur verhört wurden, sondern dazu aufgefordert wurden, mit niemandem über diesen Angriff zu sprechen, auch nicht mit der Presse. Dementsprechend eingeschüchtert waren sie.“
Gottesdienst-Teilnehmer berichteten von „Allahu Akbar“-Rufen des rasenden Afrikaners. Galt es dies zu vertuschen? Denn solche Leute werden gerne als „psychisch krank“ und nicht als streng gläubig beschrieben.
Brüllende Antifa-Schläger wollen Mahnwache stürmen
Während der Ansprache der AfD-Bundestagsabgeordneten, die dieser teilweise in kroatischer Sprache hielt, kam es zu massiven Störungen durch „Antifaschisten“. Denn wie bei allen Kundgebungen oder Mahnwachen für die Opfer einer verantwortungslosen Migrationspolitik marschierten auch diesmal die “Stiefeltruppe der Funktions-Eliten”, die Antifa-Chaoten, auf. Brüllend und tobend, wie hier im Video zu sehen, versuchten sie die Mahnwache zu sprengen und konnten nur durch einen massiven Polizeieinsatz daran gehindert werden. Auf mitgeführten Fahnen und Schildern waren Forderungen wie „refugees welcome“ oder linke Frohbotschaften, wie „München ist bunt“, zu sehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Somalier ist ausreisepflichtiger Intensivtäter
Der illegal Eingereiste und offensichtlich geduldete Somalier war gerade acht Tage nach Verbüßung einer Haftstrafe auf freiem Fuß, als er die Gottesdienstbesucher bereicherte. In der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf Anfragen der AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller und Richard Graupner heißt es:
„Der Tatverdächtige wurde am 19. Februar 2015 durch das Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Am 28. Juli 2015 verurteilte das Landgericht Ingolstadt den Tatverdächtigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Sachbeschädigung unter Einbeziehung des Urteils des AG München zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Tatverdächtige wurde zuletzt am 7. Dezember 2015 durch das Amtsgericht Augsburg wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Er wurde am 12. April 2019 aus der Haft entlassen.”
In der Antwort des Innenministeriums heißt es auch „Der Tatverdächtige ist vollziehbar ausreisepflichtig.“ Was bedeutet, dass er abgeschoben werden müßte. Um derartige Fälle zu vermeiden, hat der ehemalige Innenminister von Österreich, Herbert Kickl, die „Anschlusshaft“ eingeführt, was so viel bedeutet, dass nach der Straf-, sogleich die Schubhaft zu erfolgen hat. Wohl mit ein Grund, dass gewisse Kreise ihn nicht mehr als Innenminister haben wollen…[/vc_column_text][vc_column_text]Somalier ist ausreisepflichtiger Intensivtäter
Der illegal Eingereiste und offensichtlich geduldete Somalier war gerade acht Tage nach Verbüßung einer Haftstrafe auf freiem Fuß, als er die Gottesdienstbesucher bereicherte. In der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf Anfragen der AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller und Richard Graupner heißt es:
„Der Tatverdächtige wurde am 19. Februar 2015 durch das Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Am 28. Juli 2015 verurteilte das Landgericht Ingolstadt den Tatverdächtigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Sachbeschädigung unter Einbeziehung des Urteils des AG München zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Tatverdächtige wurde zuletzt am 7. Dezember 2015 durch das Amtsgericht Augsburg wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Er wurde am 12. April 2019 aus der Haft entlassen.”
In der Antwort des Innenministeriums heißt es auch „Der Tatverdächtige ist vollziehbar ausreisepflichtig.“ Was bedeutet, dass er abgeschoben werden müßte. Um derartige Fälle zu vermeiden, hat der ehemalige Innenminister von Österreich, Herbert Kickl, die „Anschlusshaft“ eingeführt, was so viel bedeutet, dass nach der Straf-, sogleich die Schubhaft zu erfolgen hat. Wohl mit ein Grund, dass gewisse Kreise ihn nicht mehr als Innenminister haben wollen…[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=”turquoise”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt unzensuriert mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: EASYATW1), ltd. Unzensuriert[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]