Einer höchst fragwürdigen erstinstanzlichen Entscheidung des britischen High Court zufolge verstößt es gegen die Menschenrechte, einen zu 15 Jahren Haft verurteilten islamischen Gefährder in Isolationshaft zu verwahren. Der 24- jährige Nadir Syed wurde in Einzelhaft gesteckt, nachdem er Gefängniswärter mit dem Enthaupten gedroht hatte.
Radikalisierung von Mithäftlingen und Bedrohung der Wärter
Syed wurde zu lebenslanger Haft wegen Planung eines Terroranschlages verurteilt und im Hochsicherheitsgefängnis Woodhill / Milton Keynes in Buckinghamshire verwahrt. Dort begann er, systematisch andere Mithäftlinge unter anderem durch „Allahu Akbar“-Rufe und stetiges Treten gegen Zellentüren zu radikalisieren und gegen die Wärter aufzubringen. Dem Gefängnispersonal drohte er lautstark mit Enthauptung und „motivierte“ dadurch seine Mithäftlinge, es ihm gleichzutun.
Das Gefängnispersonal wurde bereits angewiesen, sich nicht alleine in der Nähe Syeds aufzuhalten, da die Gefahr einer Geiselnahme von Wärtern durch den Dschihadisten bestünde. Auch gingen intern allgemeine Informationen an britische Gefängnisse heraus, in denen vor der besonderen Gefahr der Radikalisierung von Insassen gewarnt wurde.
Bereits zu „Lebenslang“ wegen Attentatsplanung verurteilt
Der 24-jährige Dschihadist wurde verurteilt, weil er geplant hatte, am 13. November 2015 am Remembrance Sunday – einem Feiertag Großbritanniens und des Commonwealth – einen Mohnblumenverkäufer zu töten. Das Attentat sollte im „Stil“ des Anschlages auf den, im Mai 2013 auf offener Straße ermordeten britischen Soldaten Lee Rigby, ausgeführt werden. Der Soldat wurde damals von einem Auto angefahren und anschließend von den beiden Insassen „im Namen Allahs“ mit Hieb und Stichwaffen getötet.
Dschihadist klagt gegen Einzelhaft und bekommt recht
Syed hatte gegen seine Einzelhaft geklagt und es fand sich tatsächlich ein Richter des High Court, der in der Einzelhaft des gefährlichen Häftlings eine Menschenrechtsverletzung erkannte. Der Richterentscheid ist umso erstaunlicher, als die britische Regierung erst zwei Tage zuvor eine Initiative gegen Radikalisierung in Gefängnissen auf den Weg gebracht hatte.
Ein konservativer Abgeordneter aus West Yorkshire brachte es auf den Punkt indem er meinte, es sei in Ordnung , dass der Richter die Menschenrechte des Gefangenen respektiere, wie aber sei es um die Menschenrechte des bedrohten Gefängnispersonals bestellt? Dem ist, unter Einbeziehung des „gesunden Hausverstandes“ nichts hinzuzufügen.