“Wochenblick”-Chefredakteur Kurt Guggenbichler: “Frau Schell ist uns leider konkrete Antworten schuldig geblieben”.

2. September 2017 / 11:19 Uhr

Peinlich: APA-Redakteurin musste “Fake News”-Vorwurf gegen “Wochenblick” widerrufen

Die junge oberösterreichische Wochenzeitung Wochenblick konnte einen respektablen Erfolg gegen die Austria Presse Agentur (APA) erringen. Katharina Schell, Mitglied der APA-Chefredaktion, hatte sich in einem Gespräch mit den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) dazu verstiegen, zu behaupten, der Wochenblick bringe „Fake News“ und verbreite Lügen- und Propaganda-Geschichten. Das Interview erschien in den OÖN am 1. Juli.

"Fake News", "Lügen- und Propaganda-Geschichten"

Wochenblick-Chefredakteur Kurt Guggenbichler, selbst viele Jahre lang OÖN-Mitarbeiter, konnte das nicht auf sich und seinen Kollegen sitzenlassen und drohte Schell in einem bissigen Wochenblick-Kommentar rechtliche Konsequenzen an:

Neuer Fake aus dem OÖN-Lager

Die APA-Journalistin Katharina Schell scheint dem oberösterreichischen Märchenerzähler Helmut Wittmann Konkurrenz machen zu wollen, auch wenn ihm durch diese Dame keine Konkurrenz erwächst. Denn während Wittmanns Märchen „kraftvoll“ sind wie es heißt und „von den Verwünschungen des Alltags befreien“, sind Schells Märchen eher zum Gähnen, würde sie nicht suggerieren, dass ihre Erzählungen gar keine Märchen, sondern die Wahrheit sind wie am Samstag in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) zu lesen war.

In einem Interview, das Helmut Attenender mit ihr zum Thema Fake-News führte, verstieg sich Schell zu der Behauptung, unsere Zeitung, der Wochenblick, würde nur so tun als würde er journalistisch arbeiten, während er in Wirklichkeit nur Propaganda oder Lügengeschichten verbreite.

Es wäre Schells Bemühen, Andersdenkende zu verunglimpfen, sicher nützlich gewesen, hätten sie gleich konkret eine dieser Lügengeschichten angeführt, was sie offenbar nicht konnte. Und was heißt Propaganda? Gilt der Vorwurf dieser ach so unabhängigen APA-Journalistin auch für Zeitungen, die tagaus tagein nichts anderes tun als EU- und Regierungspropaganda zu veröffentlichen?

So lange Frau Schell konkrete Antworten schuldig bleibt, darf sie sich nicht wundern, wenn wir sie auf Grund ihrer Behauptung über uns als Fake-Produzentin bezeichnen. Dass so genannte Qualitätszeitungen wie die OÖN zugelassen haben, dass Schell jemanden ohne konkreten Beweis der Verbreitung von Lügengeschichten in der Zeitung bezichtigen darf, wundert mich, zumal man dort immer betont, dass Beschimpfungen oder Lügen kein Raum gegeben werden dürfe – im Internet. Und in Printmedien schon?

Mal sehen, was die Justiz dazu sagt. Denn, dass wir den Vorwurf der Verbreitung von Lügengeschichten gerichtlich klären lassen, sind wir allein schon unseren Lesern schuldig.

Wochenblick-Anwalt droht Klage an

Darüber hinaus kontaktierte Wochenblick-Herausgeber Norbert Geroldinger den Firmen-Anwalt, der der APA-Dame eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung übermittelte und einen Widerruf in den OÖN verlangte – bei Androhung einer Klage im Nichteinhaltungsfall.

APA-Redakteruin widerruft Vorwurf in den OÖN

Offensichtlich gelang es der APA-Redakteurin nicht, auch nur einen einzigen Fall von „Fake News“ oder „Lügenpropaganda“ im Wochenblick zu finden, weshalb sie einlenkte und in den OÖN vom 5. August ein Widerruf erschien. Peinlich für eine Chefredakteurin und noch peinlicher für eine Agentur, die fast alle heimischen Medien mit Informationen versorgt und dafür viel Geld kassiert.

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