Mann auf einem Auto

Wenn Sie schneller als erlaubt unterwegs sind, nimmt der Staat Ihr Auto weg! So spektakulär wie im Bild werden die Behörden wohl nicht vorgehen.

6. Juli 2023 / 12:37 Uhr

Bei Tempo-Überschreitung kann Ihr Auto beschlagnahmt werden

Den Behörden wird künftig ermöglicht, die Fahrzeuge von extremen Rasern zu beschlagnahmen. Gestern, Mittwoch, wurde im Parlament die Grundlage dafür geschaffen.

Unverhältnismäiger Eingriff ins Eigentumsrecht

Die Mehrheit des Nationalrats billigte diese Maßnahme. Neben den Regierungsparteien, ÖVP und Grüne, stimmte auch die SPÖ „als Beitrag zur Verkehrssicherheit“ zu. Dagegen waren nur FPÖ und NEOS, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht sehen, der auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen werde.

Problem sind illegale Straßenrennen

Zwar versuchte die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen, doch FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek sah die Beschlagnahme von Autos bei besonders hohen Geschwindigkeitsübertretungen anders. Deimek stellte fest, das grundlegende Problem seien illegale Straßenrennen. Der Ansatz, den die Bundesregierung gewählt habe, gehe an diesem Problem vorbei.

Verfassungsrechtlich problematisch

Der Entwurf sei bereits von vielen Experten sehr kritisch beurteilt worden, die darauf hingewiesen hätten, dass der geplante Eingriff ins Eigentumsrecht verfassungsrechtlich nicht halten werde. Die Verkehrsministerin habe trotzdem aus ideologischen Gründen eine Maßnahme gesetzt, die sich gegen Autofahrer richte, die aber das eigentliche Problem nicht lösen werde. Das hätten ähnliche Regelungen in anderen Ländern bereits gezeigt.

Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge Leasing-Autos

Aus Sicht von NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter werden die nun zur Debatte stehenden Maßnahmen in vielen Fällen nicht greifen. Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge auf Österreichs Straßen seien unterdessen nämlich Leasing-Fahrzeuge. Auch die Definition, was “extreme” Geschwindigkeitsüberschreitung sei, die dazu unter “besonders gefährlichen Verhältnissen” begangen würde, sei nicht konsequent durchdacht, und die Regelung, wer letztlich über den Verfall des Eigentums entscheide, in rechtsstaatlicher Hinsicht fragwürdig. Das Anliegen, gegen Raser vorzugehen, teile seine Fraktion selbstverständlich. Bevor man eine neue, fragwürdige Lösung schaffe, sollte man erst erheben, ob die bereits geschaffenen Bestimmungen tatsächlich wirken.

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