Das zwölfjährige Opfer leidet vermutlich nicht nur an dem Übergriff, sondern auch an der Reaktion seiner Mutter.

29. Jänner 2018 / 12:03 Uhr

Schweden: #Metoo-Unterstützerin zeigte sexuelle Belästigung an ihrer Tochter nicht an, um den Täter vor der Abschiebung zu schützen

Die Kampagne #MeToo, welche sexuelle Gewalt an Frauen bekämpfen will, befasst sich primär mit Übergriffen von Europäern oder Amerikanern. Diese liegen oft lange zurück oder sind eher harmlos, da es sich nur um Sprüche handelt. Nicht thematisiert werden hingegen Sexualverbrechen orientalischer Einwanderer, obwohl diese als Täter massiv überrepräsentiert sind. Bei dieser Tätergruppe schauen die angeblichen Feministinnen lieber weg.

Dies gilt vor allem für Schweden. Dort zeigte sich der Charakter von #MeToo in einem aktuellen Fall besonders deutlich: Eine #MeToo-Unterstützerin weigerte sich, einen sexuellen Übergriff an ihrer Tochter anzuzeigen, weil sie den Täter vor der Abschiebung nach Afghanistan schützen wollte.

Mutter propagiert “MeToo” und “Stop sexual violence”

Die 45-Jährige, die auf Facebook ein Foto von sich mit den Aufschriften “Me Too” und “Stop sexual violence” präsentierte, arbeitete in einem Heim für angebliche “Flüchtlingskinder” im südschwedischen Sölvesborg. Als eines der “Kinder” volljährig wurde und das Heim verlassen musste, ging die 45-Jährige eine Beziehung mit dem angeblich 18-jährigen Afghanen ein und ließ ihn sogar bei sich einziehen. Der Afghane wohnte nun gemeinsam mit der 45-Jährigen, deren zwölfjähriger Tochter und vermutlich noch einer älteren Tochter.

Afghane belästigt zwölfjährige Tochter sexuell

Bald zeigte der Afghane sexuelles Interesse an der Zwölfjährigen. Er umarmte und küsste das Mädchen immer wieder. Eines Abends im September 2017 trank der Afghane Alkohol und wollte mit dem Mädchen tanzen. Als die Mutter kurz den Raum verließ, schob er seine Hand in die Unterhose des Mädchens und fasste ihr an die Genitalien.

Das Opfer flüchtete tief bestürzt in einen anderen Raum und berichtete seiner Mutter von dem Übergriff. Diese stellte den Afghanen daraufhin zur Rede. Mehr unternahm sie nicht. Sie erstattete keine Anzeige und ließ den Afghanen sogar weiter bei sich wohnen. Auch die Beziehung beendete sie offensichtlich nicht.

Mutter zeigte Afghanen nicht an, um ihn vor Abschiebung zu schützen

Am Tag nach dem Übergriff traute sich das Mädchen nicht nach Hause, sondern kontaktierte seinen Vater, der getrennt von der Mutter lebt. Dieser zeigte den Afghanen allerdings sofort an. Vor Gericht erklärte die Mutter, warum sie den Sexstrolch nicht angezeigt hatte: Sie habe befürchtet, dass er dann abgeschoben würde. Sie sagte auch, dass sie den Afghanen sehr gemocht habe und er deshalb auch nach der Tat weiter bei ihr wohnen durfte.

Illegaler Afghane ist der Mutter wichtiger als die eigene Tochter

Wie es ihrer minderjährigen Tochter dabei ging, interessierte die Flüchtlingshelferin anscheinend wenig bis gar nicht. Die Mädchen sagte vor Gericht, die weitere Anwesenweit des Afghanen habe sich komisch angefühlt. Vor Gericht kam außerdem heraus, dass die Mutter auch ihre ältere Tochter dazu bringen wollte, die Straftat zu verschweigen.

“Strafe” für “wunderbaren Afghanen”: 100 Sozialstunden, keine Abschiebung

Die Angst vor der Abschiebung des Afghanen war unbegründet: Er wurde lediglich zu 100 Sozialstunden verurteilt sowie zu einer zweijährigen Bewährungsfrist. Wenn er in dieser Zeit erneut kriminell wird, kann die Strafe erhöht werden, die Sozialstunden sind in jedem Fall zu leisten. Diese milde Strafe kam dadurch zustande, dass der Afghane zum Tatzeitpunkt – angeblich – erst 18 Jahre alt war.

Der Afghane zog einige Zeit nach der Tat freiwillig aus. Die 45-Jährige unterstützte ihn offensichtlich dabei und war ihm weiterhin sehr zugetan. Sie schrieb im November 2017 ihn einer Facebook-Gruppe, sie suche eine Unterkunft für einen “wunderbaren Afghanen”.

 

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