Dass ein “Flüchtling” nicht alleine bei uns bleiben wird, war ohnehin klar. So war davon auszugehen, dass zumindest der Ehepartner oder die Kinder demnächst hier ebenfalls “Schutz suchen” werden. Der Familienvater, der gleich zwei, drei oder vier Ehefrauen samt Opas und Omas nachholt, war eher nicht die Regel, obwohl es derartige Fälle vereinzelt bereits gab. Um solche “Flüchtlings-Explosionen” wegen der hohen Kosten zu vermeiden, sah man vor, dass private Bürgen für allfällige finanzielle Aufwendungen haften sollen, falls sie ganze Sippen ins Land holen wollen.
Bürgen aus Sicht von SPD und Grüne unzurechnungsfähig
Gesagt, getan – selbstlose Bürgen unterschrieben, die Flugzeuge mit den Fachkräften hoben ab in Richtung “Germoney”, die erwarteten Kosten liefen auf – allein die Bürgen wollten plötzlich von ihren eingegangenen Verpflichtungen nichts mehr wissen. In einem Staat jedoch, der sich speziell beim Thema “Flüchtling” bereits von rechtstaatlichen Prinzipien weit entfernt hat, stellt dies allerdings kein sonderliches Problem dar. Einmal mehr ist es der Steuerzahler, der da einzuspringen hat – zumindest wenn es nach den Vorstellungen von SPD und Grünen geht, wo man offensichtlich verblendete Gutmenschen als nicht geschäfts- oder besser als unzurechnungsfähig einstuft. Im letztgenannten Punkt zu widersprechen, fällt allerdings schwer.
AfD besteht auf rechtsstaatliche Prinzipien
Die AfD, die Partei in Deutschland, die nicht auf den Rechtsstaat pfeift, sieht das naturgemäß anders. Im hier gezeigten Video schildert der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer den Sachverhalt aus der Sicht seiner Partei, die auf der Seite der Steuerzahler steht. Springer führt auch den Fall an, wo ein syrischer Kurde gleich 31 Familienmitglieder nachgeholt hat. Die bisher aufgelaufenen Kosten von 700.000 Euro will jetzt plötzlich niemand übernehmen. Aber auch auf kleineren Beträgen soll der Steuerzahler sitzen bleiben.
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