Nach einem tödlichen Ehestreit in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag 2018 ist am Montag ein 38-jähriger Syrer wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern.
Ehefrau hegte Gefühle für einen anderen
Zu dem Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden. In jener Nacht habe die Syrerin ihrem Mann dann das erste Mal gesagt, dass sie sich von ihm trennen möchte, erklärte die Verteidigerin. “Für ihn ist eine Welt zusammengebrochen. Er war in einer Ausnahmesituation”, meinte die Anwältin.
“Man kann das Wort Blutrausch verwenden”
Staatsanwalt Florian Oberhofer sprach indes von einer “besonders hinterhältigen und heimtückischen” Tat, die an Brutalität kaum zu überbieten sei. “Man kann das Wort Blutrausch verwenden”, so der Staatsanwalt. Der 38-Jährige habe seiner Frau zunächst einen heftigen Stoß versetzt, wodurch sie zu Boden fiel. “Danach schlug und trat er auf seine am Boden liegende Frau ein”, sagte Oberhofer. Zudem habe er sie gewürgt und ihren Kopf mehrfach wuchtig gegen den Boden geschlagen. Danach habe er die 23-Jährige vor die Zimmertür geschleppt. “Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits nicht mehr ansprechbar, trotzdem hat er noch weiter auf sie eingetreten”, schilderte der Staatsanwalt.
Frau starb an massiven inneren Blutungen
Die primäre Todesursache der 23-jährigen Frau waren laut Gerichtsmediziner Walter Rabl massive innere Blutungen. Ursache dafür war unter anderem eine Quetschung der Leber. “Die Leber war fast vollständig durchgequetscht”, sagte der Gerichtsmediziner. Die Geschworenen sprachen den 38-Jährigen einstimmig schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at