Dass geltendes Recht von einzelnen Erziehungsberechtigten völlig ungeniert ignoriert wird, zeigt ein aktueller Fall aus Wien. Ein Vater weigert sich standhaft, das gesetzliche Kopftuchverbot bei seinen drei Töchtern an der Schule durchzusetzen. Weder verpflichtende Gespräche mit den Schulleitungen noch Einbindungen der Bildungsdirektion führten zu einem Umdenken. Diese dreiste Missachtung der Rechtslage hat nun direkte Konsequenzen: Gegen den Mann wurden drei getrennte Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Pro Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro, die sich durch das wiederholte Ignorieren der Vorschriften summieren.
Bereits 69 Anzeigen
Der Vorfall ist kein isoliertes Problem, sondern offenbart eine bedenkliche Haltung gegenüber den Gesetzen des Landes. Die Zwischenbilanz der Wiener Bildungsdirektion zeichnet ein klares Bild: Seit Schulbeginn wurden bereits 69 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Kopftuchverbot erstattet. In zahlreichen Fällen zeigten sich Eltern bei Vorladungen uneinsichtig, sodass die Behörden die Magistratischen Bezirksämter einschalten mussten, um Geldstrafen zu verhängen.
Das gesetzliche Kopftuchverbot gilt in Österreich für Schülerinnen unter 14 Jahren und soll Kinder vor religiösem oder familiärem Zwang schützen.
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