Das neue Kopftuch-Verbot an Österreichs Schulen ist in Kraft. Doch statt einer klaren Anerkennung des Gesetzes gab es von Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ), im „ZiB2“-Studio Verständnis für jene, die dagegen aufbegehren. „Man muss die Bedenken der Familien gelten lassen“, erklärte Vural gegenüber Moderator Armin Wolf.
Kopftuch-Verbot gilt seit gestern
Die neue Regelung untersagt Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt. Das Gesetz trat gestern, Mittwoch, in Kraft und gilt damit seit Beginn des neuen Schuljahres. Bei Verstößen sieht das Gesetz zunächst Gespräche mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten sowie weitere Schritte vor; erst danach können Verwaltungsstrafen folgen.
Der IGGÖ-Präsident erklärte, er könne nicht ausschließen, dass betroffene Mädchen trotz des Verbots mit Kopftuch in die Schule kommen. „Ich wünsche mir, dass alle Beteiligten besonnen agieren. Ich kann es nicht ausschließen, dass betroffene Kinder mit Kopftuch in die Schule gehen werden“, sagte Vural im Staatsfernsehen.
Verständnis für Boykott-Aufrufe
Der Moslem-Vertreter zeigte Verständnis für die zahlreichen, bereits kursierenden Boykott-Aufrufe gegen das Gesetz. Er verwies auf die angeblichen Bedenken betroffener Familien und auf ein mögliches weiteres Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Höchstgericht hatte die zuvor eingebrachten Anträge allerdings nicht inhaltlich beurteilt, sondern wegen fehlender aktueller Betroffenheit zurückgewiesen.
Damit ist der Weg für eine neuerliche Befassung des VfGH grundsätzlich offen. Denn die Richter stellten ausdrücklich fest, dass die Antragstellerinnen mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen unmittelbar betroffen sind. Eine inhaltliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des nun geltenden Verbots liegt damit weiterhin nicht vor.
Moslem-Vertreter weicht aus
Wolf wollte sich mit der Haltung des IGGÖ-Präsidenten offenbar nicht zufriedengeben. Im Studio wurde auch die Frage thematisiert, welche Haltung die Glaubensgemeinschaft Schülerinnen gegenüber einnimmt, die das Kopftuch-Verbot nicht befolgen wollen. Dabei ging es auch um Hinweise auf der IGGÖ-Homepage, wonach Kinder nicht ohne Anwesenheit ihrer Eltern mit Lehrern über das Kopftuch sprechen sollten. Vural ging auf diesen konkreten Punkt nicht näher ein.
Beim Politischen Islam bleibt Vural vage
Noch grundsätzlicher wurde die Debatte beim geplanten Vorgehen gegen den Politischen Islam. ÖVP-Bundeskanzler Christian Stocker hat sich, obwohl – wie berichtet – von der ÖVP bislang stets abgelehnt, für ein verfassungsrechtliches Verbot ausgesprochen. Die IGGÖ reagiert darauf zurückhaltend und hält bereits den Begriff „Politischer Islam“ für zu unbestimmt.
Vural sagte dazu, es mache keinen Sinn, sich in Begrifflichkeiten festzulegen. Sollte es allerdings um extremistische oder demokratiefeindliche Bewegungen gehen, stellte die IGGÖ eine Unterstützung des Vorhabens in Aussicht. Zugleich verlangt sie, dass klar dargelegt werde, welche konkrete gesetzliche Lücke geschlossen werden soll. Die IGGÖ verlangt zunächst eine präzise Definition und verweist darauf, dass es bereits Instrumente im Straf-, Vereins- und Staatsschutzrecht gebe. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es derzeit noch nicht.
