Die Corona-Maßnahmen seien zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems getroffen worden.
Ministerium verweist auf Verhältnismäßigkeit und Expertengremien
Das hält Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an die FPÖ-Abgeordnete Marie-Christine Giuliani fest. Mantraartig.
Sowohl das damalige Covid-19-Maßnahmengesetz sowie das Epidemiegesetz hätten verlangt, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssten.
Weiter kein Unrechtsbewusstsein
Dass dies eben nicht der Fall war, ist nicht erst seit der Corona-Zeit mehr als umstritten. Doch statt diesen Vorwurf aufzuarbeiten, wiederholt sich die SPÖ, die damals die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten mitgetragen hat, auch nach vielen Jahren immer wieder nur die gleichen Stehsätze: Der Gesundheitsschutz und die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten wären gegeneinander abgewogen worden – und alles wurde damals richtig gemacht.
WHO, ECDC und Corona-Kommission als Grundlage
Beliebt ist in solchen Fällen auch immer der Verweis auf Dritte.
So erklärte Schumann, dass „international etablierte epidemiologische Standards sowie aktuellste wissenschaftliche Erkenntnisse“ berücksichtigt worden wären, etwa die Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Corona-Kommission und der GECKO-Kommission. Auch Empfehlungen und Analysen weiterer anerkannter Experten seien in Entscheidungen eingeflossen.
Kein Interesse an Transparenz
Dass namhafte Experten auch aus dem medizinischen Fachbereich der Corona-Politik kritisch gegenüberstanden, wird bis heute nicht zur Kenntnis genommen. Dass diese Experten verunglimpft, im besten Falle lächerlich gemacht wurden, wird von den damaligen Entscheidungsträgern bis dato nicht einmal angesprochen.
Auch das für die Pharmabranche maximal profitable Geschäft mit der Regierung wird nicht transparent gemacht, geschweige denn hinterfragt.
Geschäfte mit Steuerzahlergeld im Nebel der Politik
Giuliani kritisierte die Antwort des Gesundheitsministeriums in einer Pressemitteilung daher scharf:
Die Verantwortlichen im Ministerium wollen uns allen Ernstes weismachen, dass die Milliarden an Steuergeldern für Impfstoffe, Masken und Testkits völlig ohne Kontakt zur Pharmaindustrie geflossen sind. Wahrscheinlich sind die Verträge einfach vom Himmel gefallen.
Laut Anfragebeantwortung hätte es keine Kontakte zwischen Entscheidungsträgern der Bundesregierung und wirtschaftlichen Akteuren aus der Pharma- und Finanzbranche während der Corona-Zeit gegeben.
Forderung nach vollständiger Aufarbeitung
Sie warf dem Gesundheitsministerium vor, sich auf eine zu enge Definition des Begriffs Pandemiemanagement zurückzuziehen, wonach lediglich das behördliche Erlassen von Verordnungen darunterfalle. Dies „sei eine juristische Wortklauberei“ und ein „Affront gegen den Hausverstand“, sagte die Abgeordnete.
Giuliani verwies auf den Rechnungshofbericht zum ersten Corona-Jahr. Beschaffungen von Schutzausrüstung und die Impfstrategie seien Teil des Pandemiemanagements gewesen. Zudem umfasse das parlamentarische Interpellationsrecht gemäß Artikel 52 der Bundesverfassung alle Gegenstände der Vollziehung und schließe somit auch das privatwirtschaftliche Handeln eines Ministeriums zwingend ein.
FPÖ spricht von „Arroganz der Macht“
„Wir erleben hier die pure Arroganz der Macht“, erklärte Giuliani. Und weiter:
Anstatt endlich reinen Tisch zu machen, wird das undurchsichtige Netzwerk aus der Corona-Zeit noch gedeckt.
Abschließend verlangte sie „volle Wahrheit“ über die Verwendung öffentlicher Mittel in der Corona-Zeit.
