Unternehmen mit Ukraine-Bezug können in Österreich schalten und walten, wie sie wollen. Kontrolliert wird nicht.

13. August 2026 / 08:21 Uhr

Trotz steigender Finanzstrafbeträge: Kaum Kontrollen bei Firmen mit Ukraine-Bezug

Österreich hat der Ukraine seit Beginn des Krieges im Februar 2022 schon mehr als drei Milliarden Euro gegeben. Doch nicht nur das muss der Steuerzahler bezahlen. Auch Kosten aus Finanzstrafverfahren bleiben an ihm hängen.

Strafbestimmende Wertbeträge haben sich 2025 verdreifacht

Die Höhe dieser Beträge nimmt zu. Demnach lag der strafbestimmende Wertbetrag beim Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) im Jahr 2024 bei rund 158.447 Euro. 2025 stieg dieser Wert auf 468.160 Euro – beinahe eine Verdreifachung innerhalb eines Jahres.

Auch 2026 wurden bereits erhebliche Beträge registriert. Bis Mitte Juni weist die Statistik für das ABB einen strafbestimmenden Wertbetrag von 339.605 Euro aus.

Kleine Fische am Zoll

Hinzu kommen die beim Zollamt Österreich erfassten Beträge: Dort waren es 2025 rund 37.183 Euro und bis Mitte Juni 2026 weitere 20.718 Euro.

Bei den vom Zollamt Österreich gemeldeten Verfahren handelt es sich durchwegs um Privatpersonen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, die beispielsweise mit Bargeld oder geschmuggelten Waren angetroffen wurden.

48 Verfahren bereits bis Mitte Juni 2026

Die verhängten Geldstrafen sind insgesamt bescheiden: Beim ABB wurden 2025 insgesamt 86.500 Euro an Geldstrafen verhängt, nachdem es 2024 noch 12.400 Euro gewesen waren.

Im Jahr 2026 wurden bis Mitte Juni insgesamt 48 Finanzstrafverfahren mit finanzstrafrechtlichem Verdacht im Zusammenhang mit ukrainischen Staatsbürgern registriert. Neun davon entfielen auf das Amt für Betrugsbekämpfung, 39 auf das Zollamt Österreich, wo nicht die großen Fische geangelt werden.

Viele Verfahren bei Privatpersonen

Über den Zeitraum 2022 bis 2026 weist die Anfragebeantwortung beim ABB insgesamt 29 Fälle mit Bestrafung oder Verwarnung aus. Beim Zollamt Österreich sind es 268 entsprechende Fälle.

Dabei weist das Finanzministerium darauf hin, dass einzelne Finanzstraftatbestände miteinander kombiniert werden können und die Zahlen daher nicht unmittelbar mit der Gesamtzahl der Verfahren gleichzusetzen sind.

Keine Überprüfung eines Unternehmens mit Ukraine-Bezug

Besonders interessant ist die Antwort des Finanzministeriums auf die Frage nach Kontrollen von Unternehmen. Seit 2022 wurde kein einziges Unternehmen mit ukrainischem Bezug aufgrund finanzstrafrechtlicher Verdachtsmomente überprüft, heißt es in der Anfragebeantwortung von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ).

Auch bei den Verfahren des Amts für Betrugsbekämpfung sieht die Behörde keinen Anlass für zusätzliche Unternehmensprüfungen, zumal die Anzeigen abgeschlossen waren. In solchen Fällen erfolgten grundsätzlich keine weiteren Prüfungsmaßnahmen.

Hafenecker spricht von „zweierlei Maß“

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der die parlamentarische Anfrage eingebracht hatte, bewertet die Zahlen kritisch. Er wirft der Bundesregierung vor, bei Fällen mit Ukraine-Bezug nicht ausreichend hinzusehen, während österreichische Unternehmen unter Generalverdacht stehen und oft und gerne kontrolliert würden:

Diese Regierung misst mit zweierlei Maß.

Keine Kontrollen trotz steigender Betrugsaktivität

Besonders problematisch sei für ihn, dass sich die strafbestimmenden Wertbeträge beim Amt für Betrugsbekämpfung von rund 158.000 Euro im Jahr 2024 auf mehr als 468.000 Euro im Jahr 2025 erhöht hätten, während gleichzeitig kein Unternehmen mit Ukraine-Bezug überprüft worden sei.

Hafenecker spricht von einer „Zwei-Klassen-Justiz“ und kritisiert insbesondere die aus seiner Sicht unterschiedliche Behandlung heimischer Unternehmen. Während österreichische Betriebe durch die Finanzpolizei kontrolliert würden, werde bei Fällen mit Ukraine-Bezug „weggeschaut“, so der FPÖ-Generalsekretär.

Hafenecker kündigt weitere parlamentarische Anfragen an

Für Hafenecker ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. Er kündigte weitere parlamentarische Anfragen an und will nach eigenen Angaben genauer untersuchen, wie die Finanzstrafverfolgung bei Fällen mit Ukraine-Bezug funktioniert.

Seine zentrale Forderung lautet: Gleichbehandlung. Österreichische Unternehmer hätten ein Recht darauf, dass die Finanzbehörden nach denselben Maßstäben vorgehen wie bei anderen Fällen.

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