Als „Urin-Andi“ und „Brunzbecken-Babler“ hatte der Wiener FPÖ-Gemeinderat Leo Lugner SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler bezeichnet – dieser fühlte sich dadurch beleidigt und klagte dagegen. In erster Instanz hat der wehleidige SPÖ-Chef nun verloren.
Satire-Video über steuerfinanzierten „Urin-Pool“
In dem von Lugner verbreiteten Video ging es um eine fragwürdige Kunstaktion bei der Biennale in Venedig. Wie berichtet, wurde dort ein „Urin-Pool“ präsentiert, der von Babler persönlich eröffnet wurde. Insgesamt 600.000 Euro hatte das unter Bablers grünem Amtsvorgänger Werner Kogler in Auftrag gegebene Projekt den Steuerzahler gekostet.
Video war nicht ehrenrührig
„Glaskinn Babler hat auf Unterlassung und Widerruf geklagt“, erklärte Lugner gegenüber oe24.at. Das Gericht sei jedoch der Argumentation gefolgt, dass das Video im Zusammenhang mit dem „Urin-Pool“ stehe – „das war also nicht ehrenrührig“. Wirklich schlimm sei – anders als Lugners Satire-Video – vielmehr, dass „ein Urin-Pool für 600.000 Euro finanziert wurde“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Babler kann innerhalb der nächsten 14 Tage Berufung einlegen.
