Nach einem mehr als zwei Jahre langen illegalen Aufenthalt soll es für den Algerier endlich nach Hause gehen (Symbolbild).

30. Juli 2026 / 07:08 Uhr

Mehrfach freigelassen und untergetaucht: Algerier soll endlich abgeschoben werden

Wie sehr die Justiz bei Abschiebungen krimineller Migranten scheitert, zeigt der Fall eines Algeriers, der heute, Donnerstag, außer Landes gebracht werden sollte – dabei war der Nordafrikaner bereits mehrfach untergetaucht.

Anfang 2024 illegal eingereist

Für den Asylanten soll es nach Algier, die Hauptstadt seines Heimatlandes, gehen. Der Algerier hatte bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen seine Schubhaft geklagt und war dabei erfolglos – doch die Erkenntnis des Gerichts zeigt, wie lange die Geschichte des illegalen Migranten schon andauert. Anfang 2024 war der Mann nach eigenen Angaben über die ungarische Grenze illegal eingereist, wie die Kronen Zeitung berichtete.

Algerier gab sich als Syrer aus

Schon wenig später bekam er es erstmals mit der Justiz zu tun: Am 5. April 2024 wurde der Mann wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl festgenommen. Ausweisdokumente hatte er nicht bei sich und gab gegenüber den Beamten zunächst an, aus Syrien zu stammen. Zwei Tage später stellte er einen Asylantrag und erklärte nun, Algerier zu sein. Daraufhin wurde er in die Grundversorgung aufgenommen und aus dem Polizeianhaltezentrum entlassen. Ende Mai 2024 konnte seine Identität mithilfe einer Interpol-Mitteilung eindeutig festgestellt werden.

Kurz nach zweiter Festnahme erneut untergetaucht

Am 22. Juni 2024 erfolgte nach einem weiteren Diebstahl die nächste Festnahme. Bereits einen Tag später wurde er nach der Einvernahme wieder freigelassen und war anschließend erneut untergetaucht. Im Oktober 2024 wurde sein Antrag auf internationalen Schutz rechtskräftig abgelehnt, nachdem auch seine Beschwerde keinen Erfolg hatte.

Nach Urteil folgte nächstes Verschwinden

Am 15. November 2024 verurteilte ihn ein Gericht wegen Sachbeschädigung und versuchten Einbruchsdiebstahls zu zwölf Monaten teilbedingter Haft. Schon drei Tage nach dem Urteil wurde der Algerier entlassen und verschwand erneut.

Neue Festnahme – und danach wieder keine Spur von Algerier

Im März 2025 wurde der Mann im Zusammenhang mit einem Suchtgiftdelikt wieder festgenommen. Nach einem Termin bei der algerischen Botschaft erhielt er ein Heimreisezertifikat, woraufhin für den 14. Mai 2025 ein Abschiebeflug nach Algerien organisiert wurde. Zwei Tage vor dem geplanten Termin stellte er jedoch aus der Schubhaft heraus einen weiteren Asylantrag, weshalb der Flug abgesagt werden musste. Nachdem das Folgeasylverfahren zugelassen worden war, kam er am 11. Juni 2025 aus der Schubhaft frei und tauchte erneut unter.

Das gleiche Spiel nur einige Monate später

Bei einer Personenkontrolle am 11. November 2025 wurde der Algerier erneut aufgegriffen und ins Polizeianhaltezentrum gebracht. Bereits zwei Tage später wurde er wieder entlassen und verschwand abermals. Im Februar 2026 wurde auch sein zweiter Asylantrag abgewiesen.

Kellereinbruch führte endlich zu Schubhaft

Nach einem versuchten Kellereinbruch wurde der Mann am 14. Mai 2026 erneut festgenommen. Seither befindet er sich laut “Krone” aufgrund von Fluchtgefahr in Schubhaft. Seine Beschwerde gegen die Anhaltung wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Im Protokoll heißt es dazu: “Die hier zu prüfende Schubhaft stellt eine ‘ultima ratio’ dar, da sowohl ein Sicherungsbedarf als auch Verhältnismäßigkeit vorliegen und ein gelinderes Mittel nicht den Zweck der Schubhaft erfüllt.”

Für den heutigen Donnerstag ist deshalb ein weiterer Abschiebeflug nach Algier angesetzt. Nach mehreren gescheiterten Versuchen soll die Abschiebung diesmal durchgeführt werden.

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