Einfamilienhaus

Kein einziger EU-Mitgliedstaat hat die Gebäuderichtlinie der EU umgesetzt.

19. Juli 2026 / 09:06 Uhr

Gebäuderichtlinie nicht umgesetzt: Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Österreich hat die verschärfte EU-Gebäuderichtlinie nicht fristgerecht und vollständig umgesetzt.

Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedsstaaten

Deshalb leitete die Europäische Kommission gegen die Republik und alle anderen Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Denn auch kein anderes Land hat die Forderungen aus Brüssel erfüllt.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – kurz EPBD – trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten ihre Bestimmungen grundsätzlich bis zum 29. Mai 2026 umsetzen und der Kommission melden. Sie ließen diese Frist verstreichen.

Zwei Monate Frist

Nun bleiben zwei Monate, um auf das Schreiben zu antworten, fehlende Vorschriften zu beschließen und deren Umsetzung zu melden. Hält die Kommission die Antwort für unzureichend, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.

Am Ende des mehrstufigen Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Schon zweites Verfahren gegen Österreich

Der aktuelle Streit ist nicht der erste, der Österreich wegen der neuen Gebäuderichtlinie trifft. Bereits im März wurde im Parlament ein Mahnschreiben der Kommission dokumentiert. Anlass war damals, dass Österreich den Entwurf seines nationalen Gebäuderenovierungsplans nicht fristgerecht übermittelt hatte.

Dieser Entwurf hätte bereits bis Ende 2025 in Brüssel vorliegen müssen. Der endgültige nationale Renovierungsplan ist bis zum 31. Dezember 2026 vorzulegen. Darin muss Österreich darlegen, mit welchen gesetzlichen, finanziellen und technischen Maßnahmen der Gebäudebestand bis 2050 schrittweise dekarbonisiert werden soll.

Wohnen fällt in Österreich nicht allein in Bundeskompetenz

Die Umsetzung ist hierzulande besonders kompliziert, weil das Baurecht weitgehend in die Zuständigkeit der neun Bundesländer fällt. Österreich hat zwar einzelne Vorbereitungen und Landesgesetzgebungsverfahren eingeleitet, die Richtlinie aber nicht vollständig und bundesweit wirksam umgesetzt.

Inhalte der Richtlinie für Wohnhäuser

Die Gebäuderichtlinie orientiert sich nicht an der Wirklichkeit, sondern fordert unabhängig davon weitere Verbesserungen.

Pauschal muss Österreich den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands gegenüber 2020 senken, nämlich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent.

An der Wirklichkeit vorbei

Dabei ist völlig egal, wie gut die Gebäude bereits heute schon sind. Über die gesamte EU wird einfach der Kamm geschert und ein indirekter Sanierungszwang verordnet.

Die Kosten, auch für die zusätzliche Bürokratie, tragen die Hausbesitzer. Vermieter werden und müssen sie dann an die Mieter weitergeben.

Grüne für Gebäuderichtlinie

Unter den Parteien begrüßen insbesondere die Grünen die Richtlinie, während die FPÖ vor zusätzlicher Bürokratie, höheren Baukosten und einer Einmischung der Kommission in technische und nationale Entscheidungen warnt. Nach Ansicht der FPÖ drohen dadurch insbesondere Häuslbauern, Eigentümern und der Bauwirtschaft weitere Belastungen.

SPÖ und Neos tragen die Richtlinie politisch mit, zumal das gemeinsam regierte Wien deren Umsetzung besonders treibt.

Abstimmung mit den Füßen

Inwieweit die Gebäuderichtlinie tatsächlich umgesetzt wird, ist angesichts der Tatsache fraglich, dass kein einziges EU-Mitgliedsland die zweijährige Umsetzungsfrist eingehalten hat. Politisch ist damit klar, dass die Vorgabe keinen Rückhalt genießt.

Damit läuft alles auf ein Machtspiel hinaus: Brüssel oder Nationalstaaten. Die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren werden zeigen, wie groß der Mut der Mitgliedstaaten ist, den blinden Gehorsam abzuschütteln.

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