SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer will sparen. Das geschehe aber an falscher Stelle, sagt FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan. Mit der Schließung von 16 Bezirksgerichten würde man einen „Frontalangriff auf den ländlichen Raum“ machen.
Von der Schließung betroffen wären vier Standorte in Kärnten und Tirol, drei in der Steiermark, jeweils zwei in Niederösterreich und dem Burgenland sowie ein Bezirksgericht in Vorarlberg. Das SPÖ-geführte Justizministerium begründet die Maßnahme mit Einsparungen bei den Standortkosten von rund drei Millionen Euro jährlich und verweist darauf, dass das Personal an die aufnehmenden Gerichte übernommen wird.
Sparen auf Kosten der Bevölkerung
Diese Argumentation greife völlig zu kurz, sagte Harald Stefan in einer Aussendung. Die Bürger hätten nichts davon, wenn Mitarbeiter an andere Standorte versetzt werden, sie selbst aber für Verhandlungen, Amtstage, Grundbuchsangelegenheiten oder sonstige gerichtliche Anliegen deutlich längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten. Wer den Zugang zu staatlichen Einrichtungen erschwere, spare nicht bei Gebäuden, sondern auf Kosten der Bevölkerung.
Sporrer muss Pläne zurücknehmen
Der freiheitliche Justizsprecher betonte, dass ein funktionierender Rechtsstaat für alle Bürger gleichermaßen erreichbar sein müsse und nicht auf die Ballungsräume beschränkt werden dürfe. Stefan fordert daher:
SPÖ-Justizministerin Sporrer muss diese Pläne umgehend zurücknehmen. Die Regionen dürfen nicht weiter ausgedünnt und benachteiligt werden, während die Regierung gleichzeitig von gleichwertigen Lebensverhältnissen spricht.


