Hanger, U-Ausschuss

Aus dem von der ÖVP eingesetzten “Rot-Blauer Machtmissbrauch-U-Ausschuss” soll ÖVP-Abgeordneter Hanger geheime Akten verteilt haben. Vor der Staatsanwaltschaft bestritt er dies.

24. April 2026 / 09:37 Uhr

Hat Hanger vor der Staatsanwaltschaft gelogen? Grün-Abgeordnete las ÖVP die Leviten

Die Nicht-Auslieferung des ÖVP-Nationalratsabgeordneten Andreas Hanger wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage hatte gestern, Donnerstag, im Plenum des Parlaments ein Nachspiel. Vor allem die Grün-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer lies den Koalitionspartnern ÖVP, SPÖ und Neos die Leviten. 

Die Rede von Prammer muss man gesehen haben. Wie Menschen, die bei einem Fehlverhalten ertappt wurden, blickten die Abgeordneten jener Parteien, die im Immunitätsausschuss gegen die Auslieferung Hangers stimmten, verschämt in die Akten oder ins Nichts. Tatsächlich war es das erste Mal, dass ÖVP, SPÖ und Neos gegen eine gängige Praxis, im Fall des Verdachts einer Straftat nach §288 Abs 1 und 4 STGB (falsche Beweisaussage) den Abgeordneten auszuliefern, nicht nachgekommen sind. 

Wer hat vor der Staatsanwaltschaft die Unwahrheit gesagt?

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Prammer ging also ans Rednerpult und replizierte: „Was ist passiert?“, fragte sie, um danach die Causa „Hanger“ nachzuerzählen. Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen geführt und herausfinden wollen, wie ein gewisser Akteninhalt in die Öffentlichkeit gelangt sei. Und dazu habe sie vier Fraktionsführer aus dem U-Ausschusses eingeladen. Wörtlich meinte sie:

Einer sagt, ich hab’ diesen Akt niemals gehabt. Drei andere sagen, wir haben diesen Akt von diesem einen bekommen. 

Falschaussage als Zeuge unter Eid

Der Staatsanwaltschaft habe sich dann der Verdacht aufgedrängt, dass dieser eine vielleicht falsch ausgesagt haben könnte, so die grüne Abgeordnete, „als Zeuge unter Eid“. Und weil es diesen Verdacht gegeben hat, habe die Staatsanwaltschaft den Antrag an den Nationalrat gestellt, dieser Abgeordnete solle doch ausgeliefert werden, „damit man diesen Verdacht aus ermitteln kann und dann ein Gericht darüber entscheiden kann, stimmt das oder stimmt das nicht. Ist der Vorwurf berechtigt oder nicht berechtigt, muss man strafen oder nicht“. 

Warum bekommt nur Hanger diesen Schutz?

Sie, Prammer, sei jedenfalls davon ausgegangen, dass das Hohe Haus im Konsens mit den ständigen Gepflogenheiten sage: „Ja natürlich, falsche Zeugenaussage von einem Abgeordneten, das geht sich nicht aus“. 

Prammer wollte nicht verstehen, warum sich jetzt ÖVP, SPÖ und Neos herstellen und sagen, in diesem einen Fall, in diesem einzigen Fall von allen anderen Fällen einer falschen Zeugenaussage, die bisher im Hohen Haus gelandet seien, in diesem einen Fall wolle man nicht ausliefern. “Warum bekommt ein einziger Abgeordneter diesen Schutz?“, fragte die grüne Abgeordnete. An die Adresse von ÖVP, SPÖ und Neos sagte sie: „Ich bin der Meinung, dass euch diese Entscheidung noch lange nachhängen und leid tun wird!“

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