Das umstrittene „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“ (DÖW) musste eine Niederlage vor Gericht einstecken. Laut Urteil des Handelsgerichts in Wien ist es zulässig, den Verein eine „pseudowissenschaftliche Institution“ zu nennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
FPÖ stellte Kompetenz infrage
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Aussendung des freiheitlichen Sicherheitssprechers Hannes Amesbauer Anfang August 2023. Darin kritisierte er die Auftragsvergabe der Bundesregierung an das DÖW, einen „Rechtsextremismusbericht“ zu erstellen, scharf. Er schrieb:
Dass der Bericht an eine ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution vergeben wird, schlägt wohl dem Fass den Boden aus.
Der Verein klagte die Partei daraufhin auf „Unterlassung und Widerruf“.
Klage abgewiesen
Wie von der Urteilsbegründung berichtet wird, gestand das Handelsgericht dem DÖW zwar zu, wissenschaftlich zu arbeiten, verwies aber auch auf mehrere politische Äußerungen vonseiten des Vereins. So heißt es dazu:
Wer sich laufend an einer öffentlichen Debatte zu einem bestimmten Thema des allgemeinen Interesses und insbesondere politischen Themen beteiligt, betritt regelmäßig die politische Bühne und muss daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen.
Pamphlet gegen alles, das nicht in linkes Weltbild passt
Erst am 24. Jänner hatte das DÖW sein tendenziöses 196-seitiges Machwerk vorgestellt, worin alles für rechtsextrem erklärt wurde, was nicht dezidiert links ist. Den Auftrag erteilt hatten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Welche Schlagseite dieser „Bericht“ haben werde, dürfte den beiden bei der Auftragserteilung an einen Verein, der laut einem Gerichtsurteil auch als eine „Art Privat-Stasi“ und „kommunistische Tarnorganisation“ bezeichnet werden darf, bewusst gewesen sein. Und sie wurden in ihren Erwartungen sicher nicht enttäuscht, wurde doch gegen das gesamte patriotisch-konservative Lager zu Felde gezogen. (unzensuriert berichtete).