Bundesheer, Grundwehrdiener

Grundwehrdiener werden vom ORF gegenüber Zivlidienern benachteiligt, weil sie im Gegensatz zu ihren Kollegen, die Sozialdienste leisten, die Zwangsgebühr zahlen müssen.

23. September 2024 / 09:04 Uhr

Grundwehrdiener müssen ORF-Haushaltsabgabe zahlen, Zivildiener nicht!

Die ORF-Haushaltsabgabe erweist sich immer mehr als ungerechtes System. Kritik gibt es jetzt, weil die Zwangsgebühr die Grundwehrdiener mit voller Wucht trifft.

Während nämlich die Zivildiener von dieser Gebühr befreit sind, kassiert der ORF bei den Grundwehrdienern voll ab. „Das zeigt nur, wie ungerecht diese Haushaltsabgabe ist“, sagte der niederösterreichische LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) in einer Aussendung.

LH-Stellvertreter Udo Landbauer bezeichnet die ORF-Haushaltsabgabe als “planlose und undurchdachte Husch-Pfusch-Aktion”. Foto: FPÖ NÖ

Präsenzdiener gelten als “vollversorgt”

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) würde damit argumentieren, so Landbauer, dass Präsenzdiener in der Kaserne leben würden und als „vollversorgt“ gelten. Ebenso bestünde für die Zeit des Präsenzdienstes kein Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung im Unterschied zu Zivildienern. Für Landbauer ist diese Regelung dennoch eine „planlose und undurchdachte Husch-Pfusch-Aktion“. Er meinte wörtlich:

Warum Zivil- und Grundwehrdiener, die beide auf ihre Art und Weise einen unverzichtbaren Beitrag für unser Heimatland und die Gesellschaft leisten, unterschiedlich behandelt werden, ist nicht nachvollziehbar. Ein freiheitlicher Volkskanzler Herbert Kickl wird auch diese Ungerechtigkeit abstellen und die Zwangsgebühr für alle Österreicher abschaffen.

Unterschied auch bei Sehbehinderten und Gehörlosen

Wie berichtet, macht der ORF nicht nur beim Bundesheer Unterschiede. Während Sehbehinderte die Zwangsbeitrag in vollem Umfang leisten müssen, sind Gehörlose, sofern sie ein gewisses Haushaltseinkommen nicht überschreiten, von der Haushaltsabgabe befreit.

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