ÖVP-Klubobmann August Wöginger war zu Gast im ORF-Magazin Report, bei dem auch die etwaige Kürzung von Sozialleistungen ein Thema war. Erwartungsgemäß musste er zugeben, dass als konkrete Leistung die Mindestsicherung gemeint ist. Diese soll erst nach neun Jahren in voller Höhe gewährt werden.
Frosch im Hals von ORF-Schnabl
Obwohl Moderatorin Susanne Schnabl, die offensichtlich dabei einen Frosch im Hals bekam, darauf hinwies, dass vor allem mit den Asylberechtigten jene Gruppe gemeint wäre, die im Gegensatz zu EWR-Bürgern derzeit schon vor fünf Jahren Aufenthaltsdauer im Land einen Anspruch auf die Mindestsicherung haben kann, wich Wöginger aus.
Mindestsicherung wird nicht ins Ausland bezahlt
Er meinte, dass selbst österreichische Staatsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, keinen Anspruch auf die Mindestsicherung haben sollten. Auch nicht auf die Familienbeihilfe. Und auch hier glänzte der schwarze Sozialsprecher wieder einmal mit Unkenntnis. Denn die Mindestsicherung wird generell nicht an Personen bezahlt, die sich im Ausland aufhalten. Bei der Familienbeihilfe gilt das auch. Aber: EWR-Bürger, die zwar nicht in Österreich wohnen, aber dennoch dort erwerbstätig sind, haben laut dem Unionsrecht sehr wohl einen Anspruch auf Familienleistungen.