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Während mehrere Ministerien die Funktion des Generalsekretärs einsparen ist diese für Wirtschaftsminister Martin Kocher unabdingbar, sinnvoll und notwendig.

9. Jänner 2023 / 16:30 Uhr

Kein Verzicht auf Generalsekretär: Kocher will nicht bei sich selbst sparen

Mehr als 12.500 Monatsgehalt steht einem Generalsekretär in ein Ministerium laut Gehaltsgesetz zu. Das Innenministerium, das Justizministerium und das Finanzministerium haben diesen Posten allerdings seit langem wieder eingespart. Nun folgte im Oktober sogar das Sozialministerium.

Rauch besetzte Posten nicht nach

Nachdem die einstige Generalsekretärin Ines Stilling in die Arbeiterkammer wechselte, hieß es vom grünen Minister Johannes Rauch, dass er in den nächsten Wochen entscheiden werde, ob die Stelle nachbesetzt werden soll. Letztendlich wurde der Posten abgeschafft. Die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb des Ressorts liefen effizient und professionell, die Stelle könne deshalb eingespart werden.

Wann wird Kocher einsparen?

Für die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ein Anlass, um beim für Arbeit- und Wirtschaft zuständigen Minister Martin Kocher nachzufragen, wann er auf seine Generalsekretärin zu verzichten gedenke. „Warum halten Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister an der Funktion einer Generalsekretärin im BMAW (aktuell mit Frau Eva Landrichtinger besetzt, die sich mit Antritt dieser Stelle gleich einmal ins Ausland absetzte.) weiterhin fest, obwohl der Umfang der Kompetenzen und Aufgaben jenen des Sozialministeriums entspricht“, will die Freiheitliche wissen.

Notwendiger Posten

„Unabdingbar“ und „notwendig“ sind Worte, mit denen Kocher in seiner Beantwortung die Wichtigkeit des Generalsekretariats hervorhob. So heißt es ausführlich:

Aufgrund der Größe und Bedeutung der Verwaltungsbereiche Arbeit und Wirtschaft, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in den vom Ressort verantworteten Politikbereichen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen fordern, wird diese Rolle im Hinblick auf die effiziente Umsetzung der strategischen Ressortziele in den Verwaltungsbereichen Arbeit und Wirtschaft nicht nur als sinnvoll, sondern als notwendig erachtet.

Sowohl bei der Gründung des vormaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend mitsamt einem gänzlichen Neuaufbau des Präsidiums, als auch bei der kürzlich durchgeführten Zusammenlegung verschiedenster und umfassender Aufgabengebiete und der beiden Verwaltungsbereiche Arbeit und Wirtschaft zu einem gemeinsamen Bundesministerium ist die Funktion einer Generalsekretärin als koordinierender Schnittpunkt der Administration für das Ressort unabdingbar.

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