FPÖ-Politikerin Rosa Ecker kritisiert, dass die Sonder-Familienbeihilfe, die aufgrund der Teuerung in Österreich bezahlt wurde, auch an im Ausland wohnhafte Familien bezahlt wurde.

3. Jänner 2023 / 20:17 Uhr

Auch Sonder-Familienbeihilfe wanderte ins Ausland

Letztes Jahr wurde eine Sonder-Familienbeihilfe ausbezahlt, um Eltern, die aufgrund der Teuerungswelle, die Österreich massiv getroffen hat, finanziell zu helfen. Allerdings ging diese Beihilfe auch an Eltern von Kindern, die nicht in Österreich wohnhaft waren. Die freiheitliche Frauensprecherin Rosa Ecker hat daher parlamentarische Anfragen an das Finanzministerium als auch an das Familienministerium eingebracht.

12,8 Millionen Euro flossen ins Ausland

Somit ist nun bekannt, dass rund 12,8 Millionen Euro an Sonder-Familienbeihilfe ins Ausland wanderte. Die Zahl scheint allerdings in beiden Anfragebeantwortungen so nicht auf. Das Familienministerium listete zwar alle Staaten samt Kindern, Anspruchsberechtigen und Kosten auf. Allerdings wurden keine Gesamtsummen genannt.

Das Finanzministerium gab zwar eine Gesamtsumme an. Allerdings wurden in der Beantwortung, obwohl Ecker explizit nach den im Ausland wohnhaften Familien gefragt hatte, die österreichischen Familien hinzugerechnet. In Anfragebeantwortungen des Finanzministeriums werden übrigens im Gegensatz zu allen anderen Ministerien die Fragen der parlamentarischen Anfrage nicht zitiert, womit Interessierte erst mühsam suchen müssen, worauf konkret sich die Antworten beziehen.

Die Top-Kassierer

Die meisten Kinder, konkret 27.053, lebten in Ungarn. 4,2 Millionen Euro wurden fällig. Platz 2 geht an die Slowakische Republik. Für die dort lebenden 15.106 Kinder durfte Österreich mehr als 2,4 Millionen Euro bezahlen. 11.961 polnische Kinder bedeuten Kosten von 1,26 Millionen Euro. Eltern von 9.515 slowenischen Kindern durften sich auf einen Geldregen aus Österreich in der Höhe von 1,4 Millionen Euro freuen. Die Tschechische Republik mit 9.140 Kindern samt 1,57 Millionen Euro sowie Rumänien mit 4.606 Kindern (711.600,70 Euro) runden das Bild der Top-Kassierer-Nationen ab.

Niedrige Lebenserhaltungskosten

Familien in all diesen genannten Staaten haben weitaus niedrigere Lebenserhaltungskosten als in Österreich wohnhafte Familien. Ecker kritisiert, dass im Ausland wohnhafte Familien wesentlich stärker von der österreichischen Familienleistung profitierten.

Keinen Cent an Auslandskinder

.„Jeder Cent an Auslandskinder ist ein Cent zu viel“, stellte Ecker klar und forderte, dass keine Familienleistungen für Kinder bezahlt werden sollten, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Es sei unangebracht, dass laut EU-Gesetzen Kindergeld ins Ausland fließen müsse. Die EU meint, dass wenn Eltern in einem anderen Staat arbeiten als jenem, in dem sie wohnen würden, der „Beschäftigungsstaat“ für die Leistungen zuständig sein müsste. Man würde schließlich dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Familienleistungen passen nicht in EU-Gesetz

Konkret gehe es um die „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ (EU-VO 883/2004). „Wie der Name schon sagt, geht es um Sozialversicherungsleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Anders als Pensionsleistungen, Arbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Invalidität sind Familienleistungen keine Sozialversicherungsleistungen. Eltern müssen daher nicht erwerbstätig sein und daher weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfen zu haben“, so Ecker. Somit würden Familienleistungen auch nicht in die entsprechende Verordnung passen.

Diskriminierung in EU-Gesetz

Sie führe dazu, dass es auf der einen Seite Eltern gebe, die Familienleistungen erhalten, obwohl keiner von ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung eben erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten. Eine Ungleichbehandlung, anders ausgedrückt, eine Diskriminierung im EU-Gesetz. „Die EU sollte diese Diskriminierung beenden, indem Familienleistungen aus der EU-Verordnung gestrichen werden. Das brächte den Vorteil, dass kein Mitgliedstaat Kindergeld für ein Kind bezahlen muss, das in einem anderen Staat wohnt. Österreich würde das in Summe aller Familienleistungen, die ins Ausland fließen, jährlich hunderte Millionen Euro an Kosten ersparen“, betonte Ecker.

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