PCR-Test / Ausweis

Ein ärztliches Attest, ein negativer PCR-Test und ein Ausweis genügten dem Betreiber des Grazer Theatercafés nicht, um einen Besucher ins Lokal zu lassen.

24. Jänner 2022 / 18:25 Uhr

Theatercafé ignoriert Impfbefreiungen – Besucher fühlt sich diskriminiert

Das kann ja heiter werden! Der Impfzwang tritt zwar erst im Februar in Kraft, aber schon jetzt werden ärztliche Impfbefreiungs-Atteste oftmals ignoriert, wie das folgende Beispiel zeigt.
Ärztliches Attest
Ein Grazer wollte am Freitag eine Kabarettveranstaltung im Grazer Theatercafé besuchen. Der Mann hatte eine Impfbefreiung und einen negativen PCR-Test im Gepäck. Im Befreiungsattest heißt es:

Aufgrund seiner derzeit laufenden, hoch dosierten immunsuppressiven Therapie muss derzeit von Impfungen, sowohl Grundimmunisierungen als auch Auffrischungsimpfungen, aufgrund der derzeit angestrebten Reduktion der immunsuppressiven Therapie abgesehen werden, da derzeit von keiner suffizienten Ausbildung eines Impfschutzes ausgegangen werden kann.

Mit dieser am 14. Oktober 2021 ausgestellten und bis 31. 3. 2022 gültigen ärztlichen Bestätigung hatte der Grazer in den vergangenen Wochen sowohl in Restaurants, als auch im Handel kein Problem, einzukaufen oder zu essen.
Betreiber akzeptierte Impfbefreiung nicht
Der Grazer legte am Kartenschalter des Theatercafés am Freitag alle seine Unterlagen vor, darunter war auch ein gültiger negativer PCR-Test, trotzdem ließ der Betreiber des Cafés den Mann nicht hinein. Enttäuscht zog der Grazer wieder ab und zeigt sich verärgert:

Ich habe nichts falsch gemacht und wurde Opfer einer Diskriminierung, weil der Theatercafé-Betreiber offenbar über die aktuellen Regelungen nicht Bescheid weiß.

Regeln vom Sozialministerium klar kommuniziert
Auf der Homepage des Sozialministeriums sind diese Regeln klar kommuniziert. Die Frage „Was gilt im Falle der 2-G-Regel für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können?“ wird wie folgt beantwortet:

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von folgenden Nachweispflichten befreit: 
Der 2-G-Regel, 
der 2-G-Regel und dem Nachweis einer zusätzlichen Testung (2-G+) sowie 
dem Nachweis einer weiteren Impfung („Booster“) und einer zusätzlichen Testung. 
Sie benötigen daher keinen entsprechenden Nachweis, sondern müssen lediglich einen negativen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test), dessen Probenahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. Das Vorliegen des Ausnahmegrunds ist durch eine – von einer bzw. einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin bzw. Arzt – ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. 

Einlass trotz Einhaltung aller Vorschriften verwehrt
Obwohl der Grazer also alle Vorschriften beachtet hat, wurde ihm der Einlass verwehrt – und wohl nicht nur er fragt sich nun:

Wie wird das erst werden, wenn die Impfpflicht in Kraft ist? Werden vielleicht Menschen dann zu Unrecht bestraft, nur weil Kontrollierende die gültigen Regeln nicht kennen?

Keine Stellungnahme des Theatercafés
Auch dieses Beispiel zeigt, wie die Regierung mit ihrer Angst- und Panikmacherei und den sich ständig ändernden Vorschriften für Chaos in diesem Land sorgt.
Von Seiten des Grazer Theatercafés gab es bis dato keine Stellungnahme. Auf der angegebenen Telefonnummer läuft ein Reservierungs-Tonband, und eine Email wurde bis zu Redaktionsschluss nicht beantwortet.

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