Fahrschule

Reine Schikane: Wer in Österreich die Theorieprüfung für den Führerschein ablegen möchte, muss entweder gegen Corona geimpft, oder davon genesen sein.

25. November 2021 / 21:51 Uhr

“2G”-Schikane durch neue Corona-Verordnung: Ohne Impfung oder Genesung keine Führerscheinprüfung!

Wie hasserfüllt müssen die Maßnahmen der schwarz-grünen Bundesregierung gegen Ungeimpfte eigentlich noch werden? Das fragt man sich derzeit, wenn man, abseits der Impfpflicht, auch andere Auswüchse der neuesten Corona-Verordnung genauer ansieht. Denn dort wird beispielsweise ungeimpften Personen die Führerscheinprüfung verwehrt.
Führerscheinprüfung nur mit “2G”-Nachweis
Die Maßnahme zielt offensichtlich primär auf Jugendliche ab und will diese in die Nadel treiben: Wer keinen “2G”-Nachweis erbringen kann, ist von der Teilnahme an den Theorieprüfungen beim Führerschein ausgeschlossen. Ausnahmen von der absurden Schikane gibt es nur für jene Kandidaten, die die “berufliche Erforderlichkeit” glaubhaft machen können.
Doch wie soll das in der Praxis funktionieren, kritisiert auch der niederösterreichische FPÖ-Verkehrssprecher Dieter Dorner. Was passiert zudem mit jenen, die bereits alle Prüfungsgebühren bezahlt haben und die berufliche Erforderlichkeit nicht nachweisen können? Wer übernimmt die Kosten dafür? Dorner sieht ein erneutes “Hinschmeißen einer Regierungsvorlage ohne jegliches Nachdenken”.
Zudem sei das Verbot der Prüfungsteilnahme ein Frontalangriff auf Jugendliche, besonders am Land, wo diese häufig auf Pkw angewiesen sind. Als nächstes komme dann das Fahrverbot für Ungeimpfte, so Dorner sinngemäß.
FPÖ fordert sofortige Abschaffung der Schikane
Für FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker ist die “2G”-Schikane gegen Führerscheinprüflinge der Beweis, dass der “Regierung keine Bösartigkeit mehr zu schäbig ist, um die Menschen zur Covid-Impfung zu zwingen”. Zudem betont Hafenecker:

Die absolute Niedertracht und Sinnlosigkeit dieser Regierungsschikane fällt gleich beim ersten Blick auf die Regeln auf: Während im Falle von beruflicher Erforderlichkeit des Führerscheinerwerbs “3G” gilt und sogar Gruppenkurse im Lehrsaal abgehalten werden dürfen, müssen alle anderen Fahrschüler für Theorieprüfungen einen “2G”-Nachweis erbringen, sogar bei Einzelkursen! Das hat mit Virusbekämpfung überhaupt nichts mehr zu tun und ist derartig grotesk, dass man sich fragen muss, ob die Regierungsverantwortlichen noch ganz Herr ihrer geistigen Kräfte sind.

Hafenecker fordert zudem eine sofortige Abänderung der Maßnahme durch die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

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