In Spanien kippte der Verfassungsgerichtshof die selbstherrliche Entscheidung der Regierung für den Corona-Notstand.

31. Oktober 2021 / 10:17 Uhr

Alarmzustand war verfassungswidrig: Regierung zahlt Corona-Bußgelder zurück

Spanien war in Europa von Corona stark betroffen. So verzeichnete das Land 2020 eine Übersterblichkeit, obwohl zum Teil die allerschärfsten Corona-Maßnahmen verordnet worden waren – im Unterschied zu Schweden, wo es genau umgekehrt war: Kaum Corona-Einschränkungen, kaum nennenswerte Übersterblichkeit.

Jonglieren mit Zahlen

Spaniens Justizministerin Pilar Llop rechtfertigte die harten „Lockdown“-Maßnahmen dennoch, und zwar mit der Rettung von „450.000 Leben“, die andernfalls gestorben wären.

Anders sieht das der Verfassungsgerichtshof in Madrid. Er erklärte den Alarmzustand, der seit März 2020 mehrmals der Regierung erlaubte, bestimmte Rechte und Freiheiten einzuschränken und einen „Lockdown“ zu verhängen, teilweise für verfassungswidrig.

Alarmzustand per Dekret

Der Alarmzustand hätte nicht per Dekret durch den Ministerpräsidenten ausgerufen werden dürfen, so die Richter. Inhaltlich wendet sich das Urteil nicht gegen die Maßnahmen an sich.

Die Ausgangssperren jedoch hatte das Verfassungsgericht bereits im Juli für verfassungswidrig erklärt, nachdem die neue rechte Partei Vox geklagt hatte.

Mehr als eine Million Euro Bußgelder verhängt

Nun hat die linke spanische Regierung in Madrid angekündigt, alle eingehobenen Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen verhängt worden waren, zurückzubezahlen. Rund 10.000 Spanier werden insgesamt mehr als eine Million Euro zurückerhalten.

In der Hauptstadt Madrid hatten die Spanier erst im April nicht nur über rechts oder links, sondern auch über die Corona-Politik abgestimmt.

Regionalwahl als Stimmungstest

Denn dort waren die Corona-Regeln im Vergleich zu den meisten Regionen weniger streng. Der Wahlkampf zur Regionalwahl wurde auch stark an der Corona-Politik der linken Zentralregierung orientiert.

Gewonnen hat mit deutlichem Abstand die konservative Präsidentin der spanischen Hauptstadtregion, Isabel Díaz Ayuso; sie konnte die Stimmenzahl nahezu verdoppeln, nachdem sie mit dem Slogan „Freiheit oder Kommunismus“ zur Wahl angetreten war.

Oberster Gerichtshof auf Kanarischen Inseln

Im August hatte der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln der Regierung in Madrid klar gemacht, dass sie den Corona-Impfpass nicht dafür nutzen darf, den Zugang zu öffentlich zugänglichen Orten zu regulieren. Er sah es für verfassungswidrig an, die Zugangserlaubnis an den Impf-Passes zu koppeln, denn das sei eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger, die „rechtmäßig“ entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen.

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