Im Europäischen Parlament haben die sieben österreichischen Abgeordneten der ÖVP für weitere Aufnahmen von Afghanen gestimmt. Gemeinsam mit den Mandataren von SPÖ (5), Grünen (3) und Neos (1). Nur die drei Abgeordneten der FPÖ sagten „nein“.
“Kurz spielt zuhause den starken Mann in Sachen Asyl”
Roman Haider, der freiheitliche EU-Abgeordnete, spricht auf Facebook von einem „falschen Spiel der ÖVP“. In Österreich spiele ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz den harten Mann in Sachen Asyl, in Brüssel aber würden die ÖVP-EU-Abgeordneten für eine weitere Aufnahme von Afghanen stimmen. In der Entschließung, der die ÖVP zugestimmt hat, heißt es wörtlich:
Die Mitgliedstaaten sollen eine koordinierte europäische Anstrengung für eine humane Asylpolitik unternehmen, bei der die EU ihrer moralischen Verantwortung für Aufnahme und Integration gerecht wird.
Nehammer verkündete Aufnahme von 30.000 Asylwerbern
Damit machten ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos den Weg frei für weitere „Zuwanderung“ nach Österreich, wo heute schon 44.000 Afghanen leben, von denen ein hoher Prozentsatz in der Kriminalstatistik auftaucht.
Da kommt auf Österreich etwas zu, denn Mitte September hat, unabhängig vom EU-Beschluss, ÖVP-Innenminister Karl Nehammer – ausgerechnet am Tag des jüngsten Frauen-Doppelmordes in Wien – die Aufnahme von 30.000 Asylwerbern in diesem Jahr verkündet.
Kein effektiver Grenzschutz
Dass die Asylzahlen explodieren würden, sei dem Versagen des ÖVP-Innenministers Karl Nehammer zu verdanken, diagnostizierte FPÖ-Parteichef Herbert Kickl in einer Pressekonferenz am 15. September. Man sei weit von einem effektiven Grenzschutz entfernt. Es helfe nichts, wie Nehammer es tun würde, sich auf die Europäische Union auszureden.
Kickl: “Kein Asylantrag auf österreichischem Boden”
Kickl, unter dessen Amtsführung als Innenminister die Asylzahlen stark zurückgingen, forderte Nehammer mit dem Spruch „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“ zum Handeln auf.
Ginge es nach Kickls Vorstellung, würde es eine „Festung Europa“ geben, wo es keinem illegalen Migranten mehr möglich sein sollte, im Land einen Asylantrag zu stellen.