Sebastian Kurz / Heinz Faßmann

Auch eineinhalb Jahre nach Corona-Beginn schafften ÖVP-Kanzler Kurz und ÖVP-Bildungsminister Faßmann keinen problemlosen Schulstart.

16. September 2021 / 18:11 Uhr

Eindeutiger „Fünfer“ für Kurz und Faßmann zum Start ins neue Schuljahr

Eineinhalb Jahre nach Corona-Beginn herrscht in allen Bereichen bezüglich Covid-Verordnungen noch immer blankes Chaos. Betroffen davon sind vor allem die Schüler, weshalb den dafür verantwortlichen Politikern, ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann und ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz, zum Schulstart jeweils ein „Fünfer“ (Nichtgenügend) gebührt.

Nicht nur logistische Probleme

Die Eltern, die ihre Kinder von den Pflichtschulen abgemeldet haben – allein in Wien, Niederösterreich und im Burgenland sind es 5.600 -, hatten wahrscheinlich schon eine Vorahnung, was auf sie zukommen wird. Es gibt logistische Probleme bei den Corona-Tests, schlecht erreichbare Gesundheitsbehörden und verbesserungswürdige Kommunikation mit den Eltern.

“Es ist katastrophal!”

In Wien klappt die Organisation auch in der zweiten Schulwoche noch nicht. Lehrervertreter Thomas Krebs drückt es gegenüber dem ORF so aus: „Es ist katastrophal“. In einem Fall seien 70 Tests nicht abgeholt, im Schulergebnis aber als negativ ausgewiesen worden. Wen wundert es, dass allein in Wien heute, Donnerstag, 522 von insgesamt 720 Schulen von Teilsperren einzelner Klassen betroffen sind. Teilweise kämen die Ergebnisse erst nach zwei Tagen und seien damit unbrauchbar, sagte Pflichtschulelternvertreter Paul Haschka ebenfalls dem ORF.

Bester Schutz gilt nicht als “genesen”

Dass die Schüler deshalb oft ungerechtfertigt in Quarantäne müssen, kümmert die Politiker, die ja die Verursacher dieses Chaos sind, offenbar nicht. Wie wenig durchdacht die Corona-Maßnahmen sind, zeigt auch das Beispiel, was in der Schule als „genesen“ gilt.

Wenn es beispielsweise darum geht, wer sich in der Schule bei der Risikostufe zwei (bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100) weiterhin testen lassen muss (nach der dreiwöchigen Sicherheitsphase, also im Osten ab 27. September) , dann sind jene ausgenommen die
• geimpft sind oder
• einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion oder
• einen Absonderungsbescheid, der nicht älter als 180 Tage ist, haben.

Schüler gelten aber nicht als „genesen“, die einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, haben. Jene Gruppe also, die nachgewiesen am besten geschützt ist, muss sich trotzdem testen lassen.

Immunschutz stabiler als bei Geimpften

Die Virologin Dorothee von Laer , die auch die schwarz-grüne Regierung berät (aber auf die man offenbar nicht immer hört), zeigte sich überzeugt, dass der aussagekräftige Antikörperwert auch Einzug in den „Grünen Pass“ finden wird – „bei Genesenen, weil hier der Antikörperwert viel mehr aussagt“, so die Virologin gegenüber der Tiroler Tageszeitung. Der Schutz der Genesenen sei gleichzusetzen mit dem Schutz der Geimpften, der Immunschutz bei Genesenen sei sogar noch stabiler.

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