Der Tatverdächtige konnte in seiner Wohnung festgenommen werden. Ob er auch bis zur Gerichtsverhandlung in Haft bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

16. August 2021 / 13:36 Uhr

Mazedonier schlug und würgte Frau bewusstlos, weil diese ihn verlassen wollte

Und wieder einmal wurde eine Frau Opfer eines gewalttätigen Migranten, weil sie diesen verlassen wollte. Mit viel Glück wurde daraus kein weiterer Frauenmord – noch nicht. Die Landespolizeidirektion Wien berichtet:

Mit Kopfverletzungen ins Spital

Eine 42-jährige Frau alarmierte am Samstag gegen 2.00 Uhr die Polizei, da sie von ihrem Lebensgefährten attackiert worden sei. In der Wohnung in Wien Favoriten gab die Frau an, dass sie sich von ihrem Freund trennen wollte. Der Mann soll daraufhin die Frau zu Boden geschlagen und gewürgt haben. Das Opfer gab an, währenddessen auch das Bewusstsein verloren zu haben. Als sie wieder zu sich kam, sei sie auf den Balkon geflüchtet und habe die Polizei verständigt. Der Tatverdächtige soll daraufhin die Wohnung verlassen haben. Die 42-Jährige wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt und mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Eine Sofortfahndung in der Tatortnähe nach dem Verdächtigen verlief erfolglos.

Tatverdächtiger ging seelenruhig heim

Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Wien wurde eine Festnahmeanordnung für den Tatverdächtigen erlassen. Beamte der Landespolizeidirektion Niederösterreich nahmen den 40-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen in den Morgenstunden an dessen Wohnadresse im Bezirk Gänserndorf fest. Die Polizisten sprachen gegen den Mann ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus. Quelle: LPD Wien

Kommt Mazedonier in U-Haft?

Bekanntlich können solche Verbote seitens der Exekutive kaum überwacht werden und werden von Betroffenen nicht selten ignoriert. Sollte der Gewalttätter also, wie so oft in solchen Fällen üblich, bis zu seiner Verhandlung auf freien Fuß entlassen werden, muss die Frau wohl weiterhin Angst um ihr Leben haben. Für eine Untersuchungshaft würde sowohl die potentielle Tat(wieder)begehungs-, wie auch die Fluchtgefahr (nach Nordmazedonien) sprechen.

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