Am Landesgericht Innsbruck wurden am 29. Juni drei Teilnehmer einer Corona-Demo vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt rechtskräftig freigesprochen. Die Eskalation, so das Gericht, sei von der Polizei ausgegangen.
Fehlverhalten der Polizei
Ein Riesenerfolg für den Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger, der – Rechtsanwalt im Zivilberuf – drei Angeklagte der Corona-Demo vom 20. Februar auf dem Innsbrucker Landhausplatz (unzensuriert berichtete) vor dem Landesgericht vertrat. Gegen einen 81-Jährigen war das Verfahren bereits vor dem Gerichtstermin eingestellt worden, zwei weitere Demo-Teilnehmer, die wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen und strafrechtlich relevant angezeigt worden waren, sind Ende Juni rechtskräftig freigesprochen worden. Das Gericht stellte ein Fehlverhalten der Polizisten fest.
Dank an couragierte Bürger
Abwerzger sagte gegenüber unzensuriert, dass diese Freisprüche den couragierten Bürgern zu verdanken seien, die ihm zahlreiche Videos von den Vorfällen zugeschickt hätten – und die dann entscheidend für die Beweislage gewesen wären.
So konnte bewiesen werden, dass der 81-jährige Mann, der von Kärntner Polizisten, die nach Tirol zur Verstärkung geschickt worden waren, nicht – wie fälschlich von den Beamten in einem Amtsvermerk festgehalten wurde – auf die Polizisten losgegangen wäre und ihnen Faustschläge versetzt habe. Der dann brutal auf dem Boden fixierte Senior erlitt dabei Verletzungen. Laut Abwerzger verlange der Mann zwar kein Schmerzensgeld, aber eine offizielle Stellungnahme der Polizei, dass ihre Darstellung falsch gewesen sei.
Auf diesem Facebook-Video ist die Szene zu sehen:
Polizistin reißt an den Haaren des jungen Mannes
Angeklagt waren auch ein junger Mann, der der Aufforderung der Exekutive, den Landhausplatz zu verlassen, vermutlich zu zögerlich nachkam und dann von den Polizisten auf den Boden gerissen wurde, sowie eine Frau, die dem jungen Mann zu Hilfe kam. Eine Beamtin, und das ist auf dem Video eindeutig zu sehen, zieht an den Haaren des bereits von Polizisten fixierten Mannes, der vor Schmerz laut schreit. Die Frau eilte dem Jugendlichen zu Hilfe, versuchte die Situation zu beruhigen (auch das ist auf einem Video zu sehen). Aber auch dieser De-Eskalationsversuch wurde von den Polizisten als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet.
Auf diesem Video ist die Szene mit der Polizistin zu sehen:
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Klage wegen Verleumdung
Die Eskaklation am Ende der Demo, die am 20. Februar anlässlich des Todestages von Andreas Hofer als „Andreas-Hofer-Marsch“ betitelt worden und behördlich genehmigt war, ging – so das Gericht – vom Fehlverhalten einiger Polizeibeamten aus.
Abwerzger sagte, er überlege nun eine Verleumdungsklage gegen jene zwei Beamten, die einen Aktenvermerk entgegen der Videobeweise machten. Er betonte aber, die Polizei, die im Grunde eine sehr gute Arbeit mache, nicht per se verurteilen zu wollen. Es müsse aber auch möglich sein, einzelnes Fehlverhalten Exekutivbeamter aufzuzeigen.