Eine Volksbefragung über den Bau eines Biomasseheizwerks findet morgen, Sonntag, im niederösterreichischen Ort Biedermannsdorf statt. Noch am Freitag ging aber eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft, in der der Energie Versorgung Niederösterreich (EVN) mutmaßlicher Stimmenkauf vorgeworfen wird.
Bei Bau des Projektes “Bonuszahlung” zugesichert
Jedenfalls schrieb der geschäftsführende Gemeinderat der Marktgemeinde Biedermannsdorf, Christoph Luisser, in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass die EVN massives Interesse am Bau dieses Heizkraftwerks hätte und einen Brief an die Bürger mit folgendem Inhalt sandte:
Übrigens: Für Sie als potenziellen zukünftigen Fernwärmekunden haben wir noch eine gute Nachricht. Wir möchten den Ausbau regionaler Fernwärme-Projekte fördern. Das heißt für Sie: Sollte die Biomasse-Anlage in Biedermannsdorf errichtet und ihre Wohneinheit an das EVN Fernwärmenetz angeschlossen werden, erhalten Sie unseren Natur-Energie-Bonus: Konkret schreiben wir Ihnen pauschal 200.- Euro (inkl. USt) in den kommenden zwei Jahren, pro Jahr 100,- Euro, nach Inbetriebnahme der Anlange gut*.
“Stimmst Du zu, bekommst du Geld”
Mit der Fußnote wird auf die „Aktionsbedingungen auf der Rückseite“ verwiesen. Dort werden die Modalitäten der „Bonuszahlung“ erläutert. Es handle sich um Abschlagszahlungen. Eine gesonderte Antragstellung sei nicht erforderlich. Der Bonus gebühre unter anderem für jede Wohnung. Weiters:
Der Natur-Energie-Bonus wird nur gutgeschrieben, wenn die Biomasse-Anlage in Biedermannsdorf am Standort Schönbrunner Allee in Betrieb genommen wird.
Für Gemeinderat Luisser erweckt der Gesamtkontext und das Erscheinungsbild des EVN-Schreibens den Eindruck, als würde man sinngemäß meinen:
Stimme zu, dann können wir bauen und Du bekommst das Geld.
Wer einem Wahlberechtigten Entgelt anbietet, wird bestraft
Deshalb hat er die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt „um strafrechtliche Beurteilung des gegenständlichen Sachverhalts“ ersucht. Insbesondere wird auf Paragraf 265 Strafgesetzbuch (StGB) hingewiesen. Da heißt es:
Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Hitzige Diskussion im Vorfeld
Gemeinderat Luisser glaubt, dass die Abstimmung am Sonntag über die Errichtung des Biomasseheizwerks knapp ausgehen werde. Denn ein ähnliches Projekt wenige hundert Meter versetzt auf Vösendorfer Gemeindegebiet sei bereits 2011 gescheitert und deshalb habe es im Vorfeld der Volksbefragung hitzige Auseinandersetzungen über das Kraftwerk gegeben.