Wie das Parlament am Donnerstag berichtete, schlagen die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne die Verlängerung ihrer Corona-Maßnahmen im Justiz-, Verwaltungs- und Medienbereich bis Ende 2021 vor.
Weiterhin keine Zusammenkünfte
So sollen Videokonferenzen für bestimmte Verfahren weiterhin gelten, für Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren jedoch nicht mehr. Die Sonderregelungen im Berufsrecht, etwa für Rechtsanwälte, bleiben aufrecht.
Ebenso sollen Politiker wie Gemeinderäte weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg fassen können. Bedeutet auch, dass die Bundesregierung beim Ministerrat nicht anwesend sein muss. Gleiches gilt auch für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie den Stiftungsrat und den Publikumsrat des ORF. Sie alle sollen bis Jahresende ihre Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen.
Fahrplan klar: Kein Ende des Corona-Wahnsinns
Damit die schwarz-grünen Radikalmaßnahmen weiterhin gelten, ist im Nationalrat wie auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Denn die drei Gesetzesanträge greifen in etliche Verfassungsbestimmungen ein.
Noch verheerender ist die politische Botschaft, die sich aus den Gesetzesentwürfen ergibt: Die schwarz-grüne Regierung denkt gar nicht daran, zur verfassungsgemäßen Normalität zurückzukehren, nicht einmal im Sommer.