Auch Stephanie Krisper glänzt mit Sätzen, die unmöglich richtig gegendert wurden, geschweige denn der deutschen Rechtschreibung entsprechen.

8. Mai 2021 / 17:35 Uhr

NEOS zeigen vor, warum der Genderwahn abgeschafft gehört

Der französische Bildungsminister Jean-Michel Blanquer hat die Nutzung der gendergerechten Schriftsprache an Schulen und in seinem Ministerium verboten. Ein durchaus begrüßenswerter Schritt, der auch in Österreich überfällig ist. Vor allem die Neos sollten sich eine dicke Scheibe abschneiden. Denn was die Truppe für parlamentarische Anfragen „zusammengendert“, ist grammatikalisch nicht einmal dann richtig, wenn man beide Augen zudrückt. Da scheinen wohl einige Politiker überfordert zu sein.

Unverständlich und falsch

So muss man sich eine aktuelle parlamentarische Anfrage der Nationalratsabgeordneten Henrike Brandstötter auf der Zunge zergehen lassen. Zum Thema Aberkennung der Staatsbürgerschaften wird derart zum Genderwahn gegriffen, dass Sätze zustande kommen, die der Genderlogik folgend nicht richtig sein können.

Wörtlich heißt es etwa im zweiten Satz:

Grundsätzlich verliert eine_e österreichische Staatsbürger_in bei Erhalt einer ausländischen Staatsbürgerschaft die österreichische.

Der Genderlogik folgend müsste es heißen:

Grundsätzlich verliert ein/e österreichische/r Staatsbürger_in bei Erhalt einer ausländischen Staatsbürgerschaft die österreichische.

Die zusätzliche Ergänzung beim Wort „österreichische“ mag zwar den Satz noch mehr verunstalten, allerdings wäre er nur in der Form auch “richtig” gendergerecht.

In der Anfrage lautet es außerdem:

Welche Rechte verliert ein_e ehemalige Staatsbürger_in zusätzlich zu den typischen Bürgerrechten?

Anscheinend vergisst man bewusst, dass es auch männliche Personen gibt, denn es hätte korrekt „ehemalige/r“ geschrieben werden müssen. Und “Bürger-innenrechten!

Neos wollen, aber können nicht

Nicht besser ist auch die Abgeordnete Stephanie Krisper. In einer Anfrage zum Glückspielwesen heißt es unter anderem wörtlich:

Anlässlich der Berichterstattung vom 24. April 2021: Können Sie bestätigen, dass eine Ausschreibung der Konzessionen der Österreichischen Lotterien GmbH bereits vor 2027 auf Grund der Vertragslage möglich ist?

Wenn ja, ist dies angedacht?

Wenn ja, wann wurde dies mit wem erstmals, und dann wann weiters in der Folge, in Erwägung gezogen

in Gesprächen mit Ihnen?

in Gesprächen mit welcher/r zuständigen Kabinettsmitarbeiter_in?

in Gesprächen mit welcher/r zuständigen Mitarbeiter_in auf Beamt_innenebene?

Es kommt somit mehrmals – in der gesamten Anfrage mindestens viermal –  der Begriff „welcher/r“ vor, den es selbst im Gender-Irrsinn nicht geben kann. Denn es fehlt der Bezug zu „welchem“, der angesichts des verwendeten Dativs notwendig wäre. Logisch wäre wohl „welcher/m“ oder „welche/m/r“. Wie auch immer: Es interessiert uns eigentlich auch nicht. Denn unzensuriert pfeift auf den Genderwahn – zu Recht!

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