Blümel, Gewessler, Kocher

ÖVP-Finanzminister Blümel, im Bild mit Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), versucht, in der Öffentlichkeit Distanz zu wahren. Doch immer gelingt das nicht.

23. April 2021 / 14:36 Uhr

Jetset-Termin von Blümel – aber die Österreicher haben 24 Stunden Ausgangssperre

Während alle anderen Österreicher im „Lockdown“ inklusive 24-Stunden-Ausgangssperre brav zu Hause sein müssen, geht ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel zu einem Jetset-Termin, der bestimmt nicht lebensnotwendig und beruflich nicht unaufschiebbar war.

Verletztung des Zwei-Meter-Abstands

Blümel besuchte am 2. Februar das neue Verlagshaus der Tageszeitung Heute in der Walfischgasse im ersten Wiener Gemeindebezirk. Auf den Fotos, die die Zeitung nachher veröffentlichte, ist der ÖVP-Finanzminister gleich zwei Mal zu sehen, wo er den von der eigenen Regierung verordneten Zwei-Meter-Abstand nicht einhält.

Fünf Fragen an ÖVP-Finanzminister Blümel

FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch hat daher an Blümel eine parlamentarische Anfrage gestellt, in der sie ihm fünf Fragens stellte. Unter anderem, ob Blümel es für angebracht halte, zu einer Büroeröffnung zu gehen, während die Bürger mit ganztägiger Ausgangssperre belegt seien. Außerdem fragte Belakowitsch nach, ob Blümel bei seinem Besuch im Verlagshaus tatsächlich immer den Zwei-Meter-Abstand eingehalten habe.

Blümel: “Bürobesuch bei Zeitung Bestandteil einer Ministerarbeit”

Am 23. April kam nun die Anfragebeantwortung ins Parlament, in der Blümel schreibt:

Der Kontakt mit Medien und somit auch österreichischen Tageszeitungen ist Bestandteil der Arbeit eines Bundesministers. Medien sind elementare Säulen einer demokratischen Gesellschaft. Sie tragen wesentlich dazu bei, den berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, über die Arbeit der Bundesregierung informiert zu werden, zu erfüllen.
Bei dem genannten Besuch im neuen Büro der Tageszeitung „Heute“ handelte es sich um einen Arbeitsbesuch, der im Übrigen nicht gemeinsam mit anderen Regierungsmitgliedern stattgefunden hat. Die geltenden Schutzmaßnahmen wurden eingehalten.

Lebensfremde Verordnung kann nicht eingehalten werden

Na ja, die Bilder, übrigens zu sehen auf der Anfrage von Belakowitsch, zeigen eindeutig, dass es Blümel nicht gelang, ständig den Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Es ist ja auch lebensfremd, zu glauben, dass dies im Alltag möglich ist. Dennoch wird dieser Unsinn von der schwarz-grünen Regierung rigoros verlangt – und bei Nichteinhaltung mit saftigen Strafen sanktioniert.

Wiener musste ins Gefägnis

Bußgelder treffen aber immer nur die Normalsterblichen. Einen Pensionisten, der auf der Parkbank zu nahe bei seinem Gesprächspartner sitzt. Einen Jugendlichen, der andere auf der Rolltreppe überholt. Oder einen trauernden Wiener, der – nachdem seine Mutter gestorben war – seinen Freund umarmt. Dieser musste sogar ins Gefängnis, weil er die Geldstrafe nicht zahlen wollte. Darüber hat die Tageszeitung Heute berichtet, jene Zeitung also, bei der Blümel im harten „Lockdown“ zu Besuch war und sich dabei nicht an alle CoV-Verordnungen hielt.

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