Seit April gilt in Schulen die Regel, dass Schüler einen Corona-Schnelltest machen müssen. Die Prozedur, der man Erwachsene laut Bundes-Arbeitsministerium wegen „unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe in die körperliche Integrität und das Persönlichkeitsrecht“ nicht aussetzen darf, müssen Schulkinder zweimal pro Woche über sich ergehen lassen.
Bisher droht Schulverweis
Einer Einwilligung durch die Eltern bedarf es nicht. Nur wenn Eltern ausdrücklich den Tests widersprechen, müssen sich die Kinder nicht testen (lassen). Allerdings müssen diese Schüler dann das Schulgelände verlassen – kein Unterricht für sie.
Ab jetzt Kindesentzug
In Hessen setzt das Schulamt dieser Testpflicht noch eins drauf. Das Kultusministerium schrieb an Schul-Leiter im Main-Kinzig-Kreis:
Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss.
Auf gut Deutsch: Bei Testverweigerung droht Kindesentzug.
Selbst Jugendamt überrascht
Überrascht zeigen sich nicht nur Eltern und Bürger, sondern auch das Jugendamt für den Main-Kinzig-Kreis. Ein solches Vorgehen sei mit den Jugendämtern des Landkreises und der Stadt Hanau nicht abgestimmt, „weder vorgesehen, noch jugendhilferechtlich vertretbar“, sagte Kreissprecher John K. Mewes der Frankfurter Rundschau. Ein solch hartes Durchgreifen widerspreche im Übrigen auch den Ansichten des Kreises, man setze beim Durchsetzen der Testpflicht lieber auf Überzeugungsarbeit.