Ab Montag müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schon vor Wochen angekündigt. Eigentlich wollte sie eine Testpflicht, ist damit aber gescheitert.
„Eine explizite Testpflicht für alle Mitarbeiter will die Bundesregierung nicht vorschreiben, weil es beim Abstrich auch um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ginge“, schreibt der Spiegel.
Zweierlei Maß bei Arbeitnehmern und Kindern
Und bei Schülern ist es keine Körperverletzung? So hat doch erst vor wenigen Tagen die bayerische Landesregierung beschlossen, dass Schulkinder ab Montag einen Corona-Schnelltest machen müssen. Und das, ohne dass die Eltern zuvor um ihre Einwilligung gefragt werden müssen. Nur wenn Eltern ausdrücklich den Tests widersprechen, brauchen sich die Kinder nicht testen lassen.
Allerdings müssen die Kinder in diesem Fall das Schulgelände verlassen – kein Unterricht für sie. Auch in anderen Bundesländern und in Österreich wird Schulkindern der Zutritt zur Klasse verboten, wenn sie die Prozedur nicht zweimal pro Woche über sich ergehen lassen.
Grundrechtseingriffe nicht bei Kindern
Während das Arbeitsministerium betont, dass „mit einer Testpflicht für Beschäftigte das Risiko unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe in die körperliche Integrität und das Persönlichkeitsrecht verbunden wäre“, schweigt das Unterrichtsministerium. Und das, obwohl Kinder besonders schutzbedürftig sind und ihnen das Recht auf Bildung verwehrt wird, wenn sie der Testpflicht nicht nachkommen. Das ist doch ein noch viel schwerwiegenderer Eingriff in die Grundrechte, oder etwa nicht?