Ein brisantes Verfahren ist derzeit im Kompetenzbereich der grünen Justizministerin Alma Zadic angesiedelt. Unter der Aktenzahl 35 T 2/20b äuft ein sogenannte Todeserklärungsverfahren ab. Geführt wird dieses Verfahren beim Bezirksgericht Döbling (BG Döbling). Den Antrag gestellt hat die Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien). Von diesem Todeserklärungsverfahren ist Alois Brunner, geboren am 8. April 1912, betroffen. Als letzter Wohnort wurde die Gustav-Tschermak-Gasse 14, 1180 Wien, angegeben.
Das BG Döbling nennt zur Person Alois Brunner folgende Hinweise:
Alois Brunner ist letztmalig 1999 von einem Journalisten in Damaskus gesichtet worden und nach mehreren widersprüchlichen Quellen bereits im Jahr 2001, 2009 oder 2010 in Damaskus verstorben.
Alois Brunner organisierte Deportation der Wiener Juden
Eine Geschichtsplattform der Stadt Wien nennt Alois Brunner als Organisator der Deportation der Wiener Juden während der NS-Herrschaft:
Alois Brunner, * 8. April 1912 in Nádkút (heute Rohrbrunn bei Deutsch Kaltenbrunn, Burgenland), † 2009 Damaskus, SS-Hauptsturmführer, ab November 1938 Mitarbeiter und ab 1941 Leiter der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien, organisierte die Deportation der Wiener Juden. Am 9. Oktober 1942 meldete Brunner, dass Wien “judenfrei” sei. 1954 flüchtete er nach Syrien, wo er jahrzehntelang unter dem Namen Georg Fischer unbehelligt lebte.
Brunner wurde 2007 zur Fahndung ausgeschrieben
Darüber hinaus wird berichtet, dass Brunner seit 2007 zur Fahndung ausgeschrieben war und sein Tod mit 2009 oder 2010 im syrischen Damaskus angenommen wurde:
Sein Lebensstatus ist ungeklärt, das Wiener Landesgericht schrieb ihn 2007 zur Fahndung aus. Laut Simon Wiesenthal Center verstarb Brunner im Jahr 2009 oder 2010 in Damaskus.
Brunner soll sich bis zum 31. August 2021 melden
Das BG Döbling fordert Brunner auf, sich spätestens bis 31.August 2021 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Darüber hinaus fordert das Gericht alle auf,
die Nachricht über die verschollene Person geben können, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 31. August 2021 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist für das Todeserklärungsedikt endet ebenfalls am 31. August 2021. Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.