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IS-Kämpfer, die in ihrem Einsatz für den Islam als verschollen gelten, können gerichtlich in Österreich für tot erklärt werden.

22. November 2020 / 12:27 Uhr

Tschetschene, der in Syrien für den Islam kämpfte, soll in Wien für tot erklärt werden

Ein bizarres Verfahren hat das Bezirksgericht Favoriten (BG Favoriten) in den letzten Monaten beschäftigt. Dort läuft seit dem 27. Juli ein „Todeserklärungsverfahren“ gegen einen mutmaßlichen Kämpfer des Islamischen Staates (IS). Es handelt sich um den 54-jährigen Tschetschenen Magomed M.

Der angebliche Scheich wurde laut Dokument unter der Aktenzahl 011 54 T 1/20h am 16. November 1966 in der Stadt Batschi-Jurt in der Republik Tschetschenien geboren. Seine tatsächliche Staatsangehörigkeit ist laut BG Favoriten unbekannt, seine letzte Wohnadresse in Wien war der Stockholmer Platz im zehnten Wiener Gemeindebezirk. Magomed M. gilt als verschollen. Das „Todeserklärungsverfahren“ betreibt eine Person, die ebenfalls in Wien-Favoriten aktuell gemeldet sein dürfte.

Tod in Syrien wahrscheinlich

Interessantes weiß das BG Favoriten zum weiteren Schicksal des mutmaßlichen IS-Kämpfers zu berichten. Unter der Rubrik „Weitere Angaben zur verschollenen Person“ führt man die näheren Umstände rund um die Person Magomed M. aus. Dort wird auf den möglichen tödlichen Kriegseinsatz in Syrien hingewiesen. Der Tod soll durch einen Raketenbeschuss erfolgt sein. Wann das genau stattgefunden hat, wird nicht weiter ausgeführt:

Die ob genannte Person wollte sich dem Bürgerkrieg in Syrien anschließen und ist davon auszugehen, dass er bei dem Versuch die Grenze der Türkei zu Syrien zu passieren in der Nähe des Militärflughafen von Aleppo bei einem Raketenbeschuss getötet wurde.

Wiener Anwalt wurde zum Kurator des IS-Kämpfers bestellt

Für den mutmaßlichen IS-Kämpfer wurde vom BG Favoriten ein Wiener Anwalt als „Kurator“ bestellt. Dieser hat den Tschetschenen auf dessen Gefahr und Kosten zu vertreten, bis dieser selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht. Das BG Favoriten hat per im Internet veröffentlichten Edikt Magomed M. aufgefordert, sich bis spätestens 31. Oktober bei Gericht oder beim Kurator zu melden. Passiert das nicht, dann gilt er als tot:

Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht oder der Kuratorin/dem Kurator spätestens zum 31.10.2020 mitzuteilen. Die Kundmachungsfrist endet am 31.10.2020. Nach diesem Tag wird das Gericht über den Antrag auf Beweisführung des Todes entscheiden.

Todeserklärungsgesetz regelt Verfahren für solche Fälle

In Österreich regelt das Todeserklärungsgesetz das Verfahren für solche Fälle. Grundsätzlich gelten vermisste Personen so lange als lebend, bis ihr Tod im „Zentralen Personenstandsregister (ZPR)“ eingetragen bzw. die gerichtliche Beweisführung des Todes oder die Todeserklärung erwirkt wurde.

Eine Eintragung des Todes im ZPR bzw. die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist nur möglich, wenn der Körper des Toten aufgefunden und identifiziert wurde. Zuständige Stelle für das Todeserklärungsverfahren ist das Bezirksgericht des letzten Wohnortes der vermissten Person.

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