Unzensuriert hat gestern, am 1. April, darüber berichtet, dass es Verschärfungen bei den Kindergeldzahlungen geben soll, die ins Ausland abwandern. Nämlich dahingehend, dass nichts für Kinder bezahlt wird, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Leider macht die Bundesregierung einen Rückzieher. Selbst ÖVP-Klubobmann August Wöginger besitzt nicht die Größe, gegenüber der EU auf den Tisch zu hauen. Und auch bei der Benachteiligung beim Pflegegeld für Grenzgänger ist keine Lösung in Sicht. Aber jetzt im Ernst: die gestrige Meldung war freilich ein Aprilscherz, wie einigen Lesern auch aufgefallen ist.
Wenngleich der Umstand, dass es eine Benachteiligung beim Pflegegeld gibt und es auch sachlich nicht gerechtfertigt ist, dass Österreich Familienleistungen für Kinder bezahlt, die nicht in Österreich wohnhaft sind, so will Schwarz-Grün da freilich nichts unternehmen.
So bezahlt Österreich auch weiterhin für fast 9.000 ungarische Kinder Millionen Euros an Familienbeihilfe, während Ungarn für diese Kinder, die auch in Ungarn wohnhaft sind, keinen Cent bezahlen muss.
Österreich zahlt seit seinem EU-Beitritt
Seit Österreich der EU beigetreten ist, muss es freilich wie alle anderen Staaten sich an Gesetze halten, die überhaupt nicht durchdacht sind und nach heutigen Maßstäben auch nicht zeitgemäß sind und sogar diskriminierend sind.
Die EU meint, dass eine Person, die in einem Staat arbeitet und daher in diesem Staat Sozialversicherungsbeiträge und auch Steuern zahlt, deswegen auch Anspruch auf die Leistungen dieses Staats haben muss. Daher seien auch Familienbeihilfen für Kinder zu bezahlen, obwohl diese in einem anderen Staat wohnen.
Der Ansatz ist von Grund auf falsch. Es mag grundsätzlich gerechtfertigt sein, dass wenn eine Person erwerbstätig ist und daher seine Sozialversicherungsbeiträge in Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Renten etc. einzahlt, deswegen Ansprüche auf diverse Leistungen haben muss. Der Person stehen logischerweise Arbeitslosengeld, Pensionsansprüche, Krankenbehandlung etc. zu. Die österreichische Familienbeihilfe verlangt aber keine Erwerbstätigkeit. Daher ist es irrelevant, ob Eltern Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern bezahlen. Die Familienbeihilfe wird auch nicht mit Beiträgen der Sozialversicherung finanziert. Selbst das Argument, dass eine Person Steuern bezahlt, greift nicht. Wenn dem so wäre, dann müsste Österreich auch seine Ausgleichszulage (Mindestpension) oder die Sozialhilfe (Mindestsicherung) ins Ausland exportieren, was freilich nicht der Fall ist.
Diskriminierung im EU-Recht
Der Umstand, dass Eltern auf der einen Seite eine Familienbeihilfe erhalten, obwohl keiner von ihnen arbeitet, während andere Eltern die gleiche Leistung erst erhalten, wenn einer von ihnen arbeitet, ist eine Ungleichbehandlung. Eine Diskriminierung im EU-Recht, die aber faktisch seit Jahrzehnten besteht. Die Lösung kann nur heißen, dass Familienleistungen überhaupt kein Bestandteil eines EU-Gesetzes sein dürften. Das würde dazu führen, dass Staaten nur für jene Kinder eine Familienleistung bezahlen müssen, wenn die Kinder dort auch wohnhaft sind – sofern diese Staaten eine Familienleistung haben.
Die erwähnte Diskriminierung gibt es schon lange. Verankert in den ersten Verordnungen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG). Konkret in den Verordnungen Nummer 3 und 4. Die Verordnungen waren so schlecht, dass sie in Folge durch die Verordnungen 1408/71 und 574/72 ersetzt wurden. Doch auch hier musste nachgebessert werden, weshalb die Gesetze durch die aktuellen Verordnungen 883/2004 und 987/2009 ersetzt wurden. Und letzten beiden sind die dümmsten von allen.
EU soll Einsicht zeigen
Die EU-Gesetze sind jedenfalls nicht in Stein gemeißelt und es wäre an der Zeit, dass die EU endlich einsieht, dass sie sich seit Jahrzehnten im Bereich der Familienleistungen auf dem Holzweg befindet. Allein die unzähligen Rechtsfragen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) und nationale Gerichte aufgrund dieser undurchdachten Gesetze treffen mussten, sprechen eine deutliche Sprache.