Bittere Niederlage für Oe24-Herausgeber Wolfgang Fellner: Sein Blatt wurde wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt. Jetzt muss er auf der Webseite der Zeitung das Urteil verkünden, Prozesskosten übernehmen und Entschädigungen zahlen.
Brigadier rechtsextreme Gesinnung unterstellt
Den Tatbestand der üblen Nachrede lieferte oe24 schon am 22. November 2019. In einem Artikel mit dem Überschrift „Dossier: Warnung vor bewaffnetem Netzwerk im Heer“ wurde behauptet, dass Brigadier i. R. Josef Paul Puntigam und Vizeleutnant Christian Huber, beide im Verein „Militär Fallschirmspringer Verbund-Ostarrichi (MILF-O)“, einer rechtsextremen Gesinnung angehören würden.
Bereits am 9. Juni 2020 wurde oe24 vom Landesgericht für Strafsachen in Wien aufgrund dieser üblen Nachrede verurteilt. Dagegen berief das Fellner-Blatt. Am 4. März 2021 hat das Oberlandesgericht Wien der Berufung nicht stattgegeben und das Urteil vom 9. Juni als rechtskräftig erkannt.
Zeugen von oe24 konnten keine überzeugenden Fakten liefern
Maßgeblich war, dass das Heeresabwehramt, aber auch das Dokumentationszentrum des Österreichischen Widerstandes (DÖW), die beide von oe24 als Zeugen nominiert worden waren, die Angaben des Mediums nicht faktenbasierend bestätigen konnten.
Fellners Blatt muss nun sowohl Herrn Puntigam, als auch Herrn Huber eine Entschädigung von je 2.000 Euro leisten, einen Widerruf ihrer Behauptung veröffentlichen und die Prozess- und Anwaltskosten tragen.
In den Fokus linker Zeitgeist-Journalisten geraten
Gegenüber unzensuriert meinte Josef Paul Puntigam, dass er seit der Sanierung des Kreta-Denkmals in Feldbach, für dessen Revitalisierung er auch eigenes Geld verwendete, in den Fokus linker Zeitgeist-Journalisten geraten sei. Auch der Standard habe schon Schmutzkübel über ihn gelehrt, aber immer im Konjunktiv, also in der Möglichkeitsform, geschrieben.
Oe24 dagegen, so Puntigam, sei auf diese Hetze ahnungslos aufgesprungen und hätte den Indikativ verwendet und dadurch eine tatsächliche Begebenheit ausgedrückt. Das Gericht stellte somit eine Tatsachenbehauptung des Fellner-Blattes fest, weshalb es zur Verurteilung wegen übler Nachrede kam.