ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann verantwortet die Corona-Selbsttests in den Schulen, die eigentlich nur Fachleute bedienen sollten.

23. Jänner 2021 / 11:42 Uhr

Corona-Selbsttests: Anzeige gegen ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann

Gegen Regierungsmitglieder hagelt es derzeit Anzeigen. Wurden erst kürzlich ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz und der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober Fälle für Gerichte – es gab eine Ministeranklage und eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs – ist nun ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann der nächste, der sich Behörden gegenüber verantworten muss.

Keine Rechtsgrundlage für Anwendung durch Laien

Der Grund: Faßmann brachte mit den Corona-Selbsttests für Schüler ein Medizinprodukt in Verkehr, für deren Anwendung durch Laien überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht. Dass dieAnwendung dieser Selbsttests – es handelt sich um rund fünf Millionen Antigen-Tests, die an Schüler und Lehrer verschickt wurden – nur für Fachleute geeignet ist, steht explizit auf dem mitgesandten Beipackzettel. Wie berichtet, sind auch eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, wie das Tragen eines Schutzanzuges, in der Gebrauchsanweisung angeführt.

Warnung auf dem Beipackzettel

Faßmann aber dürfte diesen Beipackzettel nicht gelesen oder einfach ignoriert haben, weshalb diese Medizinprodukte trotz Warnung in Verkehr gebracht wurden. Für die FPÖ ist das ein schweres Vergehen. Deren Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sagt gegenüber unzensuriert:

Bildungsminister Faßmann hat mit der Auslobung und dem Inverkehrbringen von diesen Antigen-Selbsttests für alle Schüler gegen die einschlägigen Regelungen des Medizinproduktegesetzes verstoßen. Das werde ich kommende Woche daher bei den zuständigen Gesundheitsbehörden zur Anzeige bringen.

In diesem Video erklärt FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak, warum die Selbsttests nicht in den Verkehr gebracht hätten werden dürfen.

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Ho-Ruck-Aktion im Parlament

Die fehlende Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen derartiger Antigen-„Selbst“-Tests dürfte der Regierung im Nachhinein auch aufgefallen sein. ÖVP und Grüne haben daher mit Hilfe der SPÖ vergangenen Mittwoch im Nationalrat eine mehr als grenzwertige Ho-Ruck-Aktion gestartet, um diese Rechtswidrigkeit für die Zukunft zu „beheben“.

Markt für Billigsdorfer-Online-Anbieter geöffnet

Wie berichtet, haben sie sich – abgesehen von der Blamage des ÖVP-Finanzministers Gernot Blümel, der das Medizinproduktegesetz in seiner Agenda verhandeln musste und dazu nichts sagen konnte – damit aber gleich den nächsten schwerwiegenden Fehler geleistet: Durch eine Abänderung im Medizinproduktegesetz haben Schwarz-Grün und die SPÖ nun einen riesigen Markt für Billigsdorfer-Online-Anbieter geöffnet, die nun direkt mit minderwertigen Tests an die Endverbraucher gehen können, ohne das im Normalfall notwendige Zertifizierungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Vorgangsweise laut FPÖ nicht rechtskonform

Dieses „Test-Voodoo“ im Medizinproduktegesetz haben ÖVP, Grüne und SPÖ noch dazu im Wege der Bundesabgabenordnung, nämlich über einen Abänderungsantrag, eingeführt. Nach Ansicht des Freiheitlichen Parlamentsklubs war diese Vorgangsweise nicht rechtskonform.

Die Geschäftsordnung setzt der Zulässigkeit von Abänderungsanträgen – aus gutem Grund – enge Grenzen. Die wurden hier hier offenbar überschritten. ÖVP und Grüne bemühten sich offensichtlich nicht einmal mehr um ein zumindest formal korrekt zustande gekommenes, wasserdichtes parlamentarisches Verfahren. Dazu meinte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl:

Auch darüber könnte der Bundespräsident einmal nachdenken, bevor er seine Unterschrift unter derartige Gesetze setzt.

Auch Volksanwaltschaft soll einschreiten

In der Angelegenheit “Selbsttests” hat der freiheitliche EU-Abgeordnete Roman Haider die Volksanwaltschaft angerufen und um Einschreiten gebeten. Haider schreibt in einer Aussendung:

Es ist höchst an der Zeit, dass wir uns gegen die verantwortungslose Chaos-Politik der Kurz-Regierung zur Wehr setzen. Ich habe deswegen die Volksanwaltschaft eingeschaltet, und ersucht, gegen diesen neuen Wahnsinn einzuschreiten, um die Bürger Österreichs zu schützen.

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