Der Vorarlberger FPÖ-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Dr. Hubert Kinz warnt immer wieder vor der Problematik, dass Österreicher kein Bundespflegegeld bekommen, wenn sie in einem anderen Staat als Grenzgänger erwerbstätig sind. Auch unzensuriert.at hat berichtet. Gravierend wird der Umstand, wenn die Staaten, wo die Grenzgänger erwerbstätig sind, gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften keine Pflegegeldleistungen haben. Und das ist bei Liechtenstein und der Schweiz der Fall. Beide Staaten haben anders als Österreich oder Deutschland lediglich Sachleistungen.
Neue Fälle haben sich gemeldet
Den Medien hat Kinz nun berichtet, dass ihm mittlerweile ca. 40 Fälle bekannt sind. „Bei 14 Fällen bestehen echte Finanzprobleme der betroffenen Personen“, so der freiheitliche Politiker. Ein Fall ist besonders drastisch. Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern wohnt in Vorarlberg und ist privatversichert. Bei ihrer siebenjährigen Tochter wurde im September letzten Jahres ein seltener Gehirntumor erkannt.
PVA lehnte Antrag auf Pflegegeld ab
Durch den langen Krankenhausaufenthalt des kleinen Mädchens war der gesamte Jahresurlaub der Mutter schnell aufgebraucht. Vom Arbeitgeber wurde großzügigerweise ein unbezahlter Urlaub bis zum Therapieende genehmigt. Ein Antrag auf Pflegegeld wurde aber von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Die Mutter ist nämlich in Liechtenstein erwerbstätig und daher sei auch Liechtenstein zuständig. Liechtenstein lehnte den Antrag auf Pflegegeld ebenfalls ab, da die dortige Leistung zwar „Pflegegeld“ heißt, aber eine Sachleistung darstellt. Und Sachleistungen müssen nicht ins Ausland exportiert werden. Kurios ist der Umstand, dass die Mutter in Österreich privatversichert ist. Dennoch hat sogar der Oberste Gerichtshof entschieden, dass selbst bei dieser Sachlage Österreich für Pflegegeldleistungen nicht zuständig ist.
Anschober soll handeln
Kinz fordert eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und erinnert daran, dass der zuständige Minister Rudolf Anschober in einer Anfragebeantwortung mitteilte, dass dieser keinen Handlungsbedarf sehe. „Er bräuchte nur im Bundespflegegeldgesetz einen zusätzlichen Passus verankern, laut dem Österreich ein Pflegegeld gewährt, wenn der grundsätzlich zuständige Staat gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften keine gleichartige Leistung hat oder aufgrund einer Wohnortklausel nicht bezahlt“, fordert Kinz eine Lösung dieser Pflegegeldproblematik für österreichische Grenzgänger.